Neue Verordnung
Die Landesregierung hat das freiwillige Testangebot in den Schulen bis Jahresende verlängert und die Aufführungen von Schulklassen neu geregelt.
Die am Donnerstag von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Corona-Verordnung Nr. 33 beinhaltet im Wesentlichen zwei Punkte:
Zum einen wird das freiwillige Testangebot in den Schulen aller Stufen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Ursprünglich war das Screening mit Ende Oktober ausgelaufen. Der Sanitätsbetrieb hatte sich nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen dafür ausgesprochen, das freiwillige Angebot bis Jahresende 2021 zu verlängern.
Der zweite Punkt betrifft Schulaufführungen in Theatern oder Kinos: Wenn Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit an einer Vorführung teilnehmen, soll dies nur mehr bei gleichzeitiger Anwesenheit von einer Schulklasse möglich sein.
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Kommentare (12)
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sigo70
Wäre auch langweilig ohne neue Verordnung.
„Der Sanitätsbetrieb hatte sich nach den positiven Erfahrungen der vergangenen Wochen dafür ausgesprochen, das freiwillige Angebot bis Jahresende 2021 zu verlängern.“
Das muss mir noch jemand erklären, welche positiven Erfahrungen da gemacht wurden.
wichtigmacher
Bla Bla Bla…..