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Privilegierte Politiker

Foto: SABES/ 123rf

Warum Abgeordnete, Bürgermeister und Gemeindereferenten, die keinen Green Pass besitzen, weder suspendiert noch mit einer Gehalts-Streichung sanktioniert werden können.

Seit dem 15. Oktober gilt italienweit die Green-Pass-Pflicht in der Arbeitswelt: ArbeitnehmerInnen dürfen ihren Arbeitsplatz nur noch dann aufsuchen, wenn sie nachweisen können, dass sie entweder geimpft, getestet oder genesen sind.

Diese Pflicht greift auch im Südtiroler Landtag. Allerdings genießen die PolitikerInnen im Vergleich zum „Fußvolk“ eine Sonderbehandlung. Dies geht aus einer Anfrage des Team-K-Politikers Franz Ploner hervor.

So erklärte Landtagspräsidentin Rita Mattei bereits zu Monatsbeginn, dass die vom Staatsgesetz vorgesehenen Sanktionen für ArbeitnehmerInnen ohne Green Pass „natürlich nur dort gelten, wo ein entsprechendes Arbeitsverhältnis vorhanden ist. Der Landtag ist nicht der Arbeitgeber der Abgeordneten, er stellt selbigen die gemäß Beschluss des Landtages 3/2014 vorgesehenen Mittel zu Verfügung, die Organisation der jeweiligen politischen Tätigkeit außerhalb der Sitzungen obliegt den Fraktionen bzw. den Abgeordneten.“ Somit kann ein Abgeordneter weder suspendiert noch mit einer Streichung des Gehalts sanktioniert werden.

Die einzige mögliche Bestrafung ist laut Mattei eine Kürzung des Salärs für jede unentschuldigte Abwesenheit.

Genauso äußert sich nun auch Landeshauptmann Arno Kompatscher in Bezug auf die Bürgermeister und Gemeindereferenten: „Ein*e Arbeitnehmer*in ohne grüne Bescheinigung hat keinen Anspruch auf ein Gehalt oder eine Vergütung. Diese Bezüge werden nämlich auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags geschuldet. Bei Mandatsträgerinnen und -trägern entfallen die Zulagen nicht, da sie nicht aufgrund eines Arbeitsverhältnisses, sondern aufgrund der Tatsache, dass sie ein öffentliches Amt ausüben, gezahlt werden. Der Unterschied zwischen den beiden Situationen besteht also darin, ob ein Arbeitsverhältnis und ein entsprechender Arbeitsvertrag vorliegen oder nicht“, so Kompatscher.

In anderen Worten ausgedrückt: Während Gehaltsbezieher im Rahmen der Suspendierung der finanziellen Zuwendung verlustig werden, erhalten die politischen Mandatare (Bürgermeister und Assessoren), sollten sie keinen Green Pass haben, weiter ihre finanziellen Zuwendungen, da sie nur eine Aufwandsentschädigung erhalten. Ein Politiker-Privileg, das den BürgerInnen nur schwer zu vermitteln ist. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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