Die Spitals-Regeln
Wann werden Krankenhauspatienten auf das Coronavirus getestet? Und müssen die Besucher den Green Pass vorlegen? Das Land schafft Klarheit.
Von Matthias Kofler
Seit dem 6. August müssen Personen, die ein Restaurant, ein Museum oder eine andere öffentliche Veranstaltung besuchen wollen, den Grünen Pass vorweisen. Nur wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind, wird ihnen der Zutritt gewährt. Doch wie sieht es in Südtirols Krankenhäusern aus: Reicht dort eine Temperaturkontrolle aus, um Zugang zu erhalten? Dies wollte die Freiheitliche Ulli Mair mittels einer Landtagsanfrage in Erfahrung bringen.
„Ähnlich wie beim Aufsuchen der Innenräume eines Restaurants müssen auch die Nutzer und Nutzerinnen der Krankenhaus-Mensen in allen sieben Spitälern beim Zutritt den Grünen Pass vorweisen können, ansonsten wird ihnen der Zugang verwehrt“, schreibt Sanitätslandesrat Thomas Widmann in seiner Antwort. Die Einhaltung dieser Regelung werde vor Ort kontrolliert. Bei allen Verdachtsfällen im Krankenhaus und bei allen Notaufnahmefällen wird hingegen ein Covid-19-Test durchgeführt. Getestet werden alle Patienten vor ihrer stationären Aufnahme.
Bei Patienten, welche die Erste Hilfe aufsuchen und bei denen ein klinischer Verdacht einer Covid-19-Infektion besteht (das heißt nach Kontakt mit Covid-Patienten, Einreise aus Hochrisikogebieten oder Risikoumfeld, Quarantäne, Symptome in den letzten 15 Tagen wie Fieber, Atemnot, Gliederschmerzen, Müdigkeit, Durchfall, Geschmacksverlust, Schwäche, unspezifische Bauchschmerzen, unspezifische Gelenksschmerzen, Kopfschmerzen), wird ebenfalls ein Test durchgeführt.
Laut Widmann müssen die Begleitpersonen der Patienten der Notaufnahme sowie die Besucher der Patienten den Grünen Pass vorweisen. „In Südtirols Krankenhäusern wurden entsprechend der epidemiologischen Situation der Pandemie etliche Barrieren im Sinne von organisatorischen, personellen und strukturellen Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 eingerichtet“, betont der Gesundheitslandesrat.
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