Abgewiesener Rekurs
Das Verwaltungsgericht versenkt einen Eltern-Rekurs gegen die Nasenflügel-Testpflicht im Frühjahr wegen unspezifischer Angaben.
Das Bozner Verwaltungsgericht erlässt im Normalfall Urteile, Noten wie in der Schule verteilt es selten. In diesem Fall gibt es aber – neben dem abweisenden Urteil – ein eindeutiges „ungenügend“ für die Einbringer von Rekurs Nr. 65 des Jahres 2021.
Mehrere Eltern von Grund- und Mittelschulkinder hatten, unterstützt von den Anwälten Francesco Scifo, Linda Corrias und Renate Holzeisen, gegen die vom Landeshauptmann verordnete Nasenflügel-Testpflicht in den Schulen (eigentlich ein dreiwöchiges Experimentzwischen 7. April und 30. April) geklagt. Alle Anträge auf Aussetzung der Maßnahme waren abgewiesen worden, nun hat das Verwaltungsgericht den Rekurs inhaltlich für unzulässig erklärt.
Mit einer heftigen Rüge: Die Rekurssteller und ihre Anwälte hätten es verabsäumt, konkrete durch die Testpflicht verursachte Schäden auch nur ansatzweise nachzuweisen. „Es ist kein klares und konkretes Klaginteresse erkennbar“, heißt es in der Urteilsbegründung.
So sei keineswegs deutlich geworden, ob und welche Kinder der Rekurssteller durch die Nasenflügeltests einen psychophysischen Schaden davongetragen hätten, ihre Würde dadurch verletzt worden sei, oder ob das Problem die verwehrte Teilnahme am Unterricht wegen Test-Verweigerung war.
„Im Verwaltungsgerichtsverfahren muss aber ein konkretes Interesse nachgewiesen werden, in diesem Fall nicht einmal Anhaltspunkte dafür, welchen Nutzen ein Urteil des Gerichts für die Kläger haben könnte“, betonen die Richter unter Vorsitz von Präsident Michele Minestrina (Urteilsverfasserin: Alda Dellantonio).
Abgewiesen wurde auch die Schadensersatzforderung der Rekurseinbringer. Sie hatten einen symbolischen Schadensersatz von tausend Euro pro Kind geltend gemacht. Dabei hatten die drei Anwälte, so das Gericht, in ihren Schriftsätzen eingeräumt, dass es ihnen in dieser Causa allein ums Prinzip gehe. (tom)
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Kommentare (33)
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andreas
Kann man eigentlich nirgends darauf wetten, wie Klagen ausgehen?
Dr. Holzeisen wäre eine sicher Bank dafür, dass ihre Klagen abgewiesen und sie teilweise gerügt wird.
Die war mal hervorragend, scheint aber irgendwann mal falsch abgebogen zu sein.
sigo70
Bedeutet das dann, dass die Verfassungswidrigkeit bestätigt wurde, aber nur kein spezifischer Schaden bewiesen werden konnte?
steve
Wars denn eine Verfassungsklage Impflolly?!
andreas
Nein, das Gericht hat festgestellt, dass die Klage ein kompletter Unsinn war und die Rechtsanwälte in Zukunft solchen Blödsinn unterlassen sollten, kurz zusammengefasst.
Was soll an einem banalen Test, wo keine Würde geschädigt oder jemand verletzt wird, verfassungswidrig sein?
Impfgegner scheinen die schwersten Geschütze auffahren zu wollen, ohne auch nur die leiseste Ahnung über die rechtliche Lage zu haben oder auch nur annähernd eine Verhältnismäßigkeit des Vorwurfs zur vermeindlichen „Tat“ besteht.
Fehlt nur noch dass die Dr. Holzeisen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder dem internationalen Strafgerichtshof in Den Haag klagt.
sigo70
Ich würde vorschlagen in Zukunft, Kinder in der Schule eine kleine banale Baugruppe montieren zu lassen. Da wird auch niemand verletzt und es wäre ein guter wirtschaftlicher Beitrag. Was würde da dagegensprechen?
heracleummantegazziani
Ein Verwaltungsgericht stellt keine Verfassungswidrigkeit fest, die nebenbei nicht einmal vorliegt. Der Staatsrat hat nebenbei mit seinem Urteil im Fall der suspendierten Pflegekräfte ganz klar unterstrichen, dass das in der Verfassung verankerte Solidaritäsprinzip für alle gilt und als wichtiger einzustufen ist als individuelle Wünsche.
vagabund
Klar wurde nichts nachgewiesen,
weil nicht die Kinder ein Problem mit den Nasenflügeltests haben, sondern die Eltern!!!!
paul1
„Sind einige Leute wirklich so doof?? Lassen sich von Frau RA Holzeisen blenden, zahlen eine Menge Gerichtsspesen und JEDER Rekurs gegen die Corona Regeln wurde bis jetzt verloren“. Ein Fressen für die Rechtsanwältin?!