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Verwässerte GIS-Reform?

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Die GIS-Reform soll Wohnen leistbarer machen, doch die SVP bremst. Die erste Zweitwohnung könnte von der Steuererhöhung ausgenommen werden.

von Heinrich Schwarz

Man hat fast das Gefühl, als würden zahlreiche Mitglieder der SVP-Leitung Zweitwohnungen besitzen und sich um eine höhere Besteuerung jener Sorgen machen, die sich eben mehr als eine Wohnung leisten können. Fakt ist, dass es innerhalb der SVP Widerstand gegen die geplante Reform der Gemeindeimmobiliensteuer GIS gibt, die die Landesregierung einstimmig genehmigt hat und demnächst im Landtag behandelt wird.

Vorgesehen ist laut dem Gesetzentwurf der Landesregierung, dass sogenannte Gemeinden mit Wohnungsnot definiert werden. In diesen werden leerstehende Wohnungen, Zweitwohnungen sowie unbebaute Baugründe (bzw. nicht-fertiggestellte Wohnungen nach 35 Monaten) ab 2023 deutlich stärker besteuert: 2,5 bis 3,5 Prozent statt den aktuellen 0,76 bis 1,56 Prozent. Gleichzeitig werden vermietete Wohnungen zusätzlich steuerlich begünstigt.

Die GIS-Reform soll mit dazu beitragen, dass mehr Wohnungen auf den Markt kommen und vermietet werden – und die Immobilienpreise entsprechend sinken oder nicht mehr so stark steigen.

Man dürfe aber nicht die Falschen strafen, so der Tenor in der SVP. Interessant ist, dass gerade auch SVP-Arbeitnehmer-Chefin Magdalena Amhof bremst. „Wir wollen große Bauträger treffen, die Wohnungen horten, und nicht kleine Sparer, die sich mit Mühe und Not eine zweite Wohnung gekauft oder ausgebaut haben“, wurde Amhof in der „Dolomiten“ zitiert. Jetzt steht im Raum, die erste Zweitwohnung von der Steuererhöhung auszunehmen.

Da stellt sich die Frage, ob die SVP-Arbeitnehmer jene Südtiroler vertreten, die sich gar keine Wohnung leisten können – oder jene, die sich zwei Wohnungen leisten können.

Magdalena Amhof sagt, ihre Aussage sei nicht in den richtigen Kontext gestellt worden. Sie erklärt: „Unser Vorschlag ist eine Ausnahmeregelung für jene Familien, die in ihrem eigenen Haus eine Zweitwohnung für ihre Kinder aufgebaut haben. Viele von ihnen können sich eine höhere Besteuerung nicht leisten und sollten nicht damit bestraft werden, die Wohnung vermieten zu müssen. Solche Wohnungen werden nicht vermietet, weil sie etwa von Kindern genutzt werden, die im Ausland studieren und an Wochenenden oder im Sommer heimkommen.“

Die SVP-Arbeitnehmer wollen also nur Zweitwohnungen im eigenen Haus von der Steuererhöhung ausnehmen. Der Vorschlag, die erste Zweitwohnung generell auszunehmen, sei nicht der Vorschlag der Arbeitnehmer, sondern von anderen SVPlern, betont Amhof.

Diesen Vorschlag müsse sie erst mit ihren Arbeitnehmer-Kollegen diskutieren. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass so ein Vorschlag in unseren Reihen eine breite Zustimmung findet“, meint Magdalena Amhof.

Sie hat denn auch keine Sorge, dass die GIS-Reform verwässert wird: „Wir haben nur diesen einen Wunsch deponiert. Ansonsten ist dieses Gesetz längst überfällig. Wir haben uns als Arbeitnehmer verbürgt, dass es noch heuer verabschiedet wird.“

Jedenfalls hat sich die SVP nun noch Bedenkzeit gegeben, bevor sich der Landtag mit der GIS-Reform befasst. Man wolle nochmals gemeinsam alle Szenarien des Gesetzentwurfes durchdenken und die eine oder andere Änderung vornehmen, um am Ende dann auch die Richtigen zu treffen.

Landeshauptmann Arno Kompatscher sagt ebenfalls, er glaube nicht, dass die GIS-Reform verwässert wird: „Ich denke, dass mittlerweile die Überzeugung von der Notwendigkeit, Dringlichkeit und Bedeutung der Reform vorhanden ist. Auch wenn die Reform natürlich nicht alle Wohnprobleme in Südtirol lösen wird, stellt sie einen wichtigen Schritt dar.“

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