Aus dem Schneider
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider wird die Hütten-Affäre strafrechtlich unbeschadet überstehen. Die Staatsanwaltschaft hat die Verjährung der beiden verbliebenen Bauvergehen beantragt.
Von Thomas Vikoler
Die eigentliche Schlacht zur sogenannten Hütten-Affäre ist bereits am 17. Februar dieses Jahres geschlagen worden.
Da verfügte Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg die Einstellung des Verfahrens zu einem Großteil der Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft gegen Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Carlo Bertacchi und Karl Zeller, die Anwälte des Gadertaler Politikers konnten ihn von ihrer These überzeugen, dass er keine Falscherklärung im Zusammenhang mit der Verlegung zweier Hütten auf dem Gemeindegebiet von Corvara gegeben hatte.
Alfreider war u.a. vorgeworfen haben, die Existenz einer von einer Mure mitgerissenen Hütte aufgrund eines Fotos einer anderen Hütte nachgewiesen zu haben.
Zum Anklagepunkt der rechtswidrigen Bauführung verfügte Richter Schönsberg die Einleitung eines Hauptverfahrens gegen Alfreider. Doch auch dieses wird der Landesrat und damalige Gemeindeassessor von Corvara strafrechtlich unbeschadet überstehen. Er ist so gut wie aus dem Schneider.
Die Staatsanwaltschaft hat am Freitag bei der Auftaktverhandlung vor Richter Federico Secchi (wegen eines Richterwechsels war die erste Verhandlung im März vertagt worden) einen Schriftsatz hinterlegt, in dem das steht, was sich rechnerisch nicht abstreiten lässt: Die beiden (mutmaßlichen) Bauvergehen bei der Errichtung einer Almhütte und zweier Plattformen vor einer anderen sind inzwischen verjährt.
Für Bauvergehen gilt laut Strafprozessordnung eine vergleichsweise kurze Verjährungsfrist von fünf Jahren.
Die Staatsanwaltschaft übergab dem Richter zudem Fotodokumentation über den aktuellen baulichen Zustand einer der beiden von der Familie Alfreider errichteten Hütten: Sie zeigt, dass die Arbeiten nun gemäß einem von der Gemeinde Corvara während der Ermittlungsphase genehmigten Sanierungsprojekt ausgeführt wurden. Die Verteidigung versuchte hingegen dokumentarisch nachzuweisen, dass die beiden ohne Baukonzession errichteten Plattformen inzwischen entfernt worden sind.
Baurechtlich scheinen Alfreiders Hütten in der Fraktion Kolfuschg nun in Ordnung zu sein.
Es bleibt allerdings die Vorhaltung von zwei Bauvergehen, das letzte der beiden im Jahre 2016 begangen. E
ine Abweichung von der ursprünglichen Baukonzession und die beiden Plattformen, die es laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft tatsächlich gegeben hat. Erstere wird von der Verteidigung allerdings bestritten.
Der Ausweg aus der Geschichte lautet, wie so häufig, Verjährung.
Richter Secchi wird die ihm vorgelegte Dokumentation bis zur nächsten Verhandlung am 15. November sichten und dann aller Voraussicht nach die Verjährung erklären.
Die Verteidigung dürfte einen Freispruch für Alfreider beantragen, würde laut Verteidiger Carlo Bertacchi die Verjährung aber akzeptieren.
Eine erklärte Verjährung bedeutet, dass das Verfahren eingestellt wird, es lässt sich aber daraus schließen, dass es eine Straftat gegeben hat.
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