Der Schwarze-Schafe-Filter
Die Regierung will die Kontrolle von Wohnungen, die für Tourismuszwecke kurzzeitvermietet werden, erleichtern. Die Handelskammer ist erfreut.
von Heinrich Schwarz
In Südtirol ist das Phänomen bestens bekannt: Immer mehr private Wohnungen, aber auch Hütten werden für die Kurzzeitvermietung an Touristen genutzt. Angeboten werden diese Wohnungen vorwiegend auf Portalen wie Airbnb.
Bei weitem nicht in allen Fällen handelt es sich um legale touristische Vermietungen, sodass sich die Vermieter Steuern und die Einhaltung der Auflagen ersparen. Während die Touristiker von unlauterem Wettbewerb sprechen, fehlen die vermieteten Wohnungen am Wohnmarkt für Ansässige und sorgen damit für steigende Wohnpreise.
Die Handelskammer Bozen beschreibt die Situation so: „In den vergangenen Jahren gab es in Italien einen starken Anstieg an privaten Wohnungen, die für Tourismuszwecke kurzzeitvermietet werden. Dies ist vor allem auf das Aufkommen von Online-Buchungsportalen für Beherbergungsbetriebe zurückzuführen, über die es auch kleinen Strukturen und ursprünglichen Privatwohnungen möglich ist, sich gut zu vermarkten. Jedoch scheinen einige Wohnungen offiziell nicht als kurzzeitvermietete Unterkünfte auf. Für die öffentliche Hand ist es mit der aktuellen Rechtslage schwierig, diese schwarzen Schafe herauszufiltern.“
Das könnte sich bald ändern.
MEHR DAZU LESEN SIE IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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Kommentare (11)
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andreas
Was ist daran schwierig auf Airbnb Südtirol einzugeben, die Adressen zu notieren und zu kontrollieren, ob diese ordnungsgemäß als Kurzvermieter gemeldet sind?
Dies erinnert mich an die Finanzer, welche in Waidbruck vor ein paar Jahren Fahrer mit teuren Wagen aufgehalten und dann die Steuererklärung dieser kontrolliert haben.
So als könnten sie nicht im Büro die Zulassung von Ferraris oder anderen und deren Halter abrufen.
Seid Jahren wird bei Airbnb weggeschaut, schlauer wäre gewesen schon die Ersten massiv zu bestrafen, dann wäre diese Gleichgültigkeit den Gesetzen gegenüber niemals aufgekommen.
vinsch
Das Problem heißt heute Airbnb, aber letztendlich hat es die Untermiete in Italien schon immer gegeben. Vor Jahren wollte man dieser „Schwarzeinnahme“ italienweit ein Ende setzen, hat aber sofort alles abgewunken. In den großen Städten fehlen die Studentenwohnheime, viele Studenten werden privat untervermietet und ohne diesem Nebeneinkommen könnten viele Familien schlichtweg nicht überleben. Der Staat musste zurück rudern. Airbnb ist jedoch im Tourismusbereich eine wirklich unlautere Konkurrenz zu den vielen kleinen Betrieben. Die Gemeinden könnten problemlos kontrollieren, lediglich (hier gebe ich einmal Andreas rech) auf die Seite ihrer Gemeinde gehen und alle raus fischen.
snakeplisskien
und was hat der Staat hingegegen getan?
Er hat diese Vermietungsform begünstigt. Sofern sie überhaupt regulär erfolgt, dann unterliegt sie der sog. „cedolare secca“ , also derselben begünstigten Besteuerung von 21%, wie sie auch für Langzeitmieten für Wohnzwecke vorgesehen ist.
exodus
@ snakeplisskien Habe ich etwas falsch verstanden? Die CEDOLARE SECCA wird doch mit 10% versteuert, also bedeutend günstiger als eine normale Wohnungsmiete, denn die wird mit der laufenden Einkommensteuer belastet…..
snakeplisskien
Nein, di Vermietungen über Airbnb werden mit 21% besteuert. Für Vermietungen für Wohnzwecke gilt es zu unterscheiden: 21% falls im freien Markt (oder wie man das auch nennt) bzw. 10% falls zum geregelten Mietzins.
Hier ist dies Sachlage (allerdings auf italienisch) beschrieben:
https://www.idealista.it/news/finanza/fisco/2019/10/31/137126-cedolare-secca-come-funziona-per-ogni-categoria-di-immobile?xtor=SEC-1194-GOO-%5Bit-IT-DSA-rome%5D-%5B547744510780%5D-S-%5B%5D&gclid=EAIaIQobChMIxNTQ4I7M8wIVzQyLCh1pWw1OEAAYASAAEgIXrfD_BwE
snakeplisskien
Der Vorteil liegt daran, dass sich die Einnahmen daraus nicht zu den restlichen Einnahmen summieren, sondern fix zu 21% besteuert werden. In Summe wäre die Besteuerung wegen der nach Einkommen gestaffelten Steuerklassen hingegen höher.