Die kontrollierten Beamten
Wie die Green-Pass-Pflicht in der Landesverwaltung umgesetzt und überwacht wird, hat Generaldirektor Steiner in Anlehnung an die staatlichen Vorgaben in einem Rundschreiben festgelegt.
Nun steht fest, wer in der Landesverwaltung der Pflicht zum europäischen Grünen Pass unterliegt und wie die Kontrollen ablaufen.
Generaldirektor Alexander Steiner hat auf der Grundlage des staatlichen Gesetzesdekrets 127/2021 und der Verordnung Nr. 31 von Landeshauptmann Arno Kompatscher Nr. 31 ein Rundschreiben verfasst, in dem die Richtlinien für die Kontrolle des „Grünen Passes“ in der Landesverwaltung festgeschrieben sind.
„Ich möchte vorwegnehmen“, betont Generaldirektor Steiner, „dass die Green-Pass-Pflicht eine weitere Maßnahme darstellt, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung noch mehr Sicherheit an ihrem Arbeitsplatz zu bieten und damit auch allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit der Landesverwaltung in Kontakt treten.“
Der Generaldirektor stellt in diesem Zusammenhang zudem klar, dass für die Bürgerinnen und Bürger, die in die Landhäuser kommen, um Landesdienste zu nutzen, die Green-Pass-Pflicht und auch die Kontrollpflicht nicht gilt.
Das Rundschreiben sieht vor, dass in der Anfangsphase eigens ernanntes und vorbereitetes Personal an den Eingängen der Landhäuser den Besitz des Grünen Passes der einzelnen Landesbediensteten überprüft.
Die Verantwortung für die Kontrollen liegt allerdings bei den Arbeitgebenden, das sind die Ressort- und Abteilungsdirektoren und -direktorinnen.
„Die Arbeiten für die Aktivierung eines automatisierten Kontrollsystems laufen bereits“, informiert der Generaldirektor.
Dieses werde es den Führungskräften in einigen Wochen ermöglichen, sich jeden Tag in Echtzeit über den Status des „Grünen Passes“ ihrer Mitarbeitenden zu informieren.
Um die Landesdienste uneingeschränkt gewährleisten zu können, werden die Mitarbeitenden gebeten, die jeweiligen Führungskräfte zwei Tage im Voraus darüber zu informieren, dass sie keinen „Grünen Pass“ haben oder dessen Gültigkeit abgelaufen ist und sie deshalb ihren Dienst nicht antreten können.
Den Mitarbeitenden ist es nicht gestattet, den Arbeitsplatz ohne gültigen Grünen Pass aufzusuchen. In diesem Falle behalten sie ihren Arbeitsplatz, gelten aber als unentschuldigt abwesend.
Im Rundschreiben des Generaldirektors sind auch die Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen festgeschrieben, die jenen auf gesamtstaatlicher Ebene (Gesetzesdekrets Nr. 127/2021) entsprechen.
Was die Rückkehr des Personals an den jeweiligen Arbeitsplatz angeht, die auf staatlicher Ebene für den 15. Oktober vorgesehen ist, verweist Generaldirektor auf seine Rundschreiben Nr. 7 vom April 2021 und Nr. 8 vom Mai 2021.
In diesen ist die Wiedereröffnung der Dienste für die Öffentlichkeit und die Rückkehr der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz festgelegt.
„Im neuen Rundschreiben werden die entsprechenden Vorgaben bekräftigt und daran erinnert, dass die Arbeit vorrangig in Anwesenheit am Arbeitsplatz erfolgen muss und dass für alle, die keinen Grünen Pass vorlegen können, Smart Working nicht als Alternative in Frage kommt“, betont der Generaldirektor.
Was das agile Arbeiten angeht, stellt Steiner klar:
„Im Unterschied zum Staat haben wir im Zuge der Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag BÜKV bereits einen eine entsprechende Vereinbarung mit den Gewerkschaften unterzeichnet und werden im November diesbezüglich ein eigenes Rundschreiben veröffentlichen, das Smart Working zu einer regulären Arbeitsform macht.“
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Kommentare (13)
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unglaublich
Der sog. Green-Pass schützt wen? Er ist ein perfide Druckmittel zum Impfzwang.
Wieso also nicht gleich Impfzwang? Wäre ehrlicher.
sougeatsnet
@unglaublich du kannst dich ja testen lassen, ist nicht gratis, kostenlos ist die Impfung.
prof
Jetzt braucht es ein Gesetz,daß alle die sich bis einer vorgegebenen Frist nicht Impfen lassen eine spätere Impfung selbst bezahlen müssen.
meintag
Wer sich mit den 30iger Jahren in Deutschland beschäftigt kann sich zusammenreimen wie der Staat auf Bürger einwirken kann und dem Nachbarn Etwas auffällt aber von Nichts weiss.
2xnachgedacht
jeder, der sich darüber freut, daß ein teil der gesellschaft vom öffentlichen leben ausgeschlossen wird, hat wohl im geschichtsunterricht nicht sonderlich gut aufgepasst.
eiersock
Wer kontrolliert die Führungskräfte, Abteilungsleiter, Direktoren, Koordinatoren usw??
Wos i woas sein sem a nit olle geimpft!!
Obor in die ondern terfnsi af die Keks gian!
hubertt
Hitler hat auch niemand selbst ins KZ gebracht. Er hatte seine Helfer und Helfershelfer. Heute hätte er in Südtirol ein noch leichteres Spiel diese Helfer zu finden. Die Geschicht wiederholt sich und alle singen im Chor das ist doch was Anderes.