Edler Verzicht
Die umstrittene Inflations-Erhöhung der Politiker-Gehälter: Die Grünen haben die ISTAT-Gelder vollständig an den Regionalrat zurücküberwiesen.
Riccardo Dello Sbarba musste nicht lange überlegen: Wenige Stunden, nachdem die ISTAT-Gelder auf seinem Konto eingegangen waren, überwies der Grüne den gesamten Betrag – immerhin 11.516,59 Euro netto – wieder an den Regionalrat zurück. So handhabten es auch seine vier Kollegen in der Grünen-Fraktion des Regionalrats.
Die Summen variieren je nach Zeitpunkt des Amtsantritts des oder der Abgeordneten ab Januar 2014. Bei Dello Sbarba ist sie daher höher als bei einigen anderen. Die fünf Abgeordneten verzichten auch auf die ihnen laut Gesetz zustehende Gehaltserhöhung. „Wir haben gegen diese Reform gestimmt, weil sie die Gehälter nach einem Mechanismus berechnet, der auf automatischen Erhöhungen beruht. Keine andere Arbeitnehmerkategorie kann solche automatischen Erhöhungen heute für sich beanspruchen“, erklärt der Fraktionssprecher.
Die Beträge wurden nun – aus dem in den Überweisungen ausdrücklich angegebenen Grund – dem durch das Regionalgesetz Nr. 4 von 2014 eingerichteten regionalen Fonds für Familien- und Beschäftigungsförderung zugeführt. Laut Dello Sbarba hat dies zwei Vorteile: Erstens können die Überweisungen nachverfolgt werden und zweitens fließen sie auf ein Haushaltskapitel, über das der gesamte Regionalrat bestimmen kann.
Die Grünen haben weiters einen Gesetzentwurf eingereicht, mit dem die Gehälter-Regelung reformiert werden soll: Demnach soll zu Beginn jeder Legislaturperiode im Rahmen eines partizipativen Prozesses entschieden werden, ob die Abgeordnetengehälter angepasst werden oder nicht. Zu diesem Zweck kommt ein aus 20 Bürger:innen (zehn pro Provinz) bestehender Rat zum Einsatz. Dieser Rat, in dem die Geschlechter gleichmäßig vertreten sind, wird per Los ausgewählt. Seine Aufgabe besteht darin, innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme abzugeben und dabei zwei Parameter zu berücksichtigen: die Entwicklung der Kollektivvertragsverhandlungen in der Region in den letzten fünf Jahren sowie die Entwicklung der Lebenshaltungskosten im gleichen Zeitraum.
Zum selben Thema holt das Präsidium auch eine Stellungnahme der anerkannten Gewerkschaftsverbände in den beiden Provinzen ein. Sobald diese Stellungnahmen vorliegen, entscheidet das Präsidium nach Anhörung des Kollegiums der Fraktionsvorsitzenden über die Aufwertung. Diese darf in keinem Fall höher sein als der durchschnittliche Inflationsausgleich der in der vorangegangenen Legislaturperiode abgeschlossenen Verträge für die öffentlichen Bediensteten der Provinzen Trient und Bozen. (mat)
Kommentare (85)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.