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Der Privilegien-Stadl


Von wegen: Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich! Abgeordnete, die ab dem 15. Oktober keinen Green Pass besitzen, beziehen weiterhin ihr fürstliches Gehalt.

Franz Ploner, Landtagsabgeordneter des Team K, wollte in einer Anfrage in Erfahrung bringen, ob die staatliche Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz auch für gewählte Mandatare gilt. „Ja, die Regelung betrifft auch die gewählten Mandatare. Die Kontrolle des Green Passes wird am Eingang durch die Amtsdiener erfolgen“, bestätigt Präsidentin Rita Mattei in ihrem Antwortschreiben, fügt aber hinzu:

„Die 5-Tagesfrist kann natürlich nur dort gelten, wo ein entsprechendes Arbeitsverhältnis vorhanden ist. Der Landtag ist nicht der Arbeitgeber der Abgeordneten, er stellt selbigen die gemäß Beschluss des Landtages 3/2014 vorgesehenen Mittel zu Verfügung, die Organisation der jeweiligen politischen Tätigkeit außerhalb der Sitzungen obliegt den Fraktionen bzw. den Abgeordneten.“

In anderen Worten ausgedrückt: Während BürgerInnen, die ab dem 15. Oktober ohne Green Pass am Arbeitsplatz erscheinen, nach fünf Tagen suspendiert werden können und somit kein Gehalt mehr beziehen, bleibt selbiges Verhalten der Politiker folgenlos. Sie werden weiterhin fürstlich entlohnt. „Für die Abgeordneten gelten nach wie vor die Bestimmungen gemäß entsprechendem Landesgesetz vom 19. Mai 2017, Nr. 5 mit den darin vorgesehenen Abzügen (bei unentschuldigter Abwesenheit, A.d.R.)“, erklärt Mattei.

Ploner wollte von der Landtagspräsidentin zudem wissen, wie die Regelung für andere konstitutionale Organe aussieht, zum Beispiel für Bürgermeister oder Gemeindereferenten. „Es obliegt nicht der Landtagspräsidentin, die staatliche Regelung für Bürgermeistern oder Gemeindereferenten zu interpretieren“, so die saloppe Antwort der Lega-Politikerin. (mat)

LESEN SIE IN DER PRINT-AUSGABE: Präsidentin Rita Mattei gibt dem Druck der Corona-Skeptiker im Landtag nach: Abgeordnete, die sich weder impfen noch testen lassen, brauchen nun doch keinen Green Pass mehr.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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