Das Sparkasse-Hauptverfahren
Am kommenden Montag beginnt der Prozess gegen die ehemalige Spitze der Sparkasse wegen Behinderung der Kontrolltätigkeit.
Die schwersten Anklagepunkte – Anlegerbetrug und unerlaubte Spekulationsgeschäfte – sind bereits vom Tisch. Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg erklärte sie auf einer Verhandlung Anfang Juli für verjährt, was angesichts einer über fünf Jahre dauernden Ermittlung kein Wunder ist.
Am kommenden Montag beginnt aber immerhin ein Hauptverfahren gegen die ehemalige Spitze der Südtiroler Sparkasse im Zusammenhang mit einer eigenen Aktienemission vor neun Jahren:
Der damalige Präsident Norbert Plattner, Generaldirektor Peter Schedl und die Führungskräfte Richard Seebacher und Sergio Lovecchio, denen die Behinderung der Kontrolltätigkeit der Börsenaufsicht Consob bzw. der Banca d`Italia vorgeworfen wird. Beide Behörden sind als Zivilpartei im Verfahren vertreten, hingegen nicht die geschädigten Aktienkäufer. Ein zweites Verfahren gegen Seebacher zum selben Tatvorwurf wird voraussichtlich mit dem Hauptstrang zusammengelegt.
Es handelt sich um ein „kompliziertes“ Hauptverfahren, das zweisprachig geführt und in dem die Südtiroler Sprachbestimmungen mit Sicherheit von der Verteidigung als Prozesswaffe eingesetzt werden. Wohl mit dem Ziel, auch hier eine Verjährung zu erwirken.
Die Auftaktverhandlung wird wegen des kürzlichen Todes des Anwalt Alberto Valenti voraussichtlich vertagt. (tom)
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Kommentare (3)
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