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Unfreiwilliger Pass

Das Weiße Kreuz setzt die Green-Pass-Pflicht auch für die Freiwilligen um und bereitet sich auf die Folgen vor. Die Landesregierung lässt nochmal prüfen, ob die Pflicht wirklich für alle Freiwilligen gelten muss.

von Heinrich Schwarz

Diese Woche hat das Weiße Kreuz seinen Angestellten und Freiwilligen per Rundschreiben die Auswirkungen der Green-Pass-Pflicht in der Arbeitswelt ab dem 15. Oktober mitgeteilt. Da im staatlichen Dekret auch vom Freiwilligenwesen die Rede ist, müssen für den Zutritt zu den Rettungsstellen sowohl die hauptamtlichen als auch die freiwilligen Mitarbeiter den Green Pass besitzen, so das Weiße Kreuz.

„Wir haben keine andere Interpretation gefunden“, sagt Ivo Bonamico, Direktor des Landesrettungsvereines.

Indes lässt die Landesregierung noch einmal prüfen, ob die Green-Pass-Pflicht tatsächlich ausnahmslos für das Freiwilligenwesen angewandt werden muss.

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