„Zunehmend achtloser Umgang“
Wegen zunehmender Schäden in den Feldern fordert der SVP-Landtagsabgeordnete Manfred Vallazza unter anderem die Möglichkeit eines Betretungsverbotes.
von Heinrich Schwarz
Manfred Vallazza hält fest: „Grund und Boden ist ein kostbares Gut, das es langfristig zu schützen gilt. Er dient als Nahrungsquelle für Wild- und Nutztiere, ist unverzichtbar für die Nahrungsmittelproduktion und ist Grundlage des heimischen Tourismus.“ Der bäuerliche SVP-Landtagsabgeordnete betont aber auch: „Bestehende Gesetze schützen den Landwirt kaum oder nur unzulänglich vor bestimmten Schadensfällen, im Hinblick auf Feldgüter etwa bei Beschädigungen des Grundstückes oder Sachen, die sich darauf befinden, Diebstahl in Obst und Weingärten sowie Hundekot in Wiesen und Äckern.“
Laut Vallazza wurde in den vergangenen Jahren zunehmend ein achtloser Umgang mit den Feldgütern seitens der Gesellschaft festgestellt. Dies könne einerseits auf das Fehlen von gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Feldgüter mit Kontroll- und Sanktionsmechanismen zurückgeführt werden. Andererseits seien mangelndes Wissen und mangelnde Sensibilität der Allgemeinheit Faktoren für Beschädigung des Feldgutes.
Manfred Vallazza hält es für notwendig, Sensibilisierungskampagnen zu forcieren, „damit die Koexistenz von Landschaftsschutz und Bedürfnisbefriedigung der Allgemeinheit in harmonischen Einklang gebracht werden kann“. Ebenso gelte es, den Schutz der Feldgüter rechtlich zu verankern und Mechanismen als Garanten des Schutzstatus vorzusehen.
„Respekt und sorgsamer Umgang gegenüber fremdem Eigentum im Hinblick auf Feldgüter wurde in früheren Zeiten noch als selbstverständlich erachtet. Die Entkoppelung der Stadtbewohner und Gäste von der Landwirtschaft hat im Laufe der Zeit dazu beigetragen, dass diese erforderliche Sensibilität jedoch weitgehend entschwunden ist“, meint der SVP-Politiker.
Neben dem Feldschutz hält Vallazza auch einen respektvollen Umgang mit dem Weidevieh für unerlässlich. Hierfür seien einige Verhaltensregeln zu beachten, um weder sich selbst noch das Weidevieh in Gefahr zu bringen. „Auf die Weide gebrachte Herden“, so der ladinische Abgeordnete, „sind kein Streichelzoo und der Wanderer dringt in den Lebensraum der Tiere ein. In weiterer Folge kann ein angemessenes Verhalten dazu beitragen, Unfällen vorzubeugen und Haftungsfälle von Landwirten auszuschließen.“
Manfred Vallazza unterstreicht: „Die landwirtschaftlichen Akteure leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Landschaft. Für ihre Leistung dürfen sie nicht auch noch Nachteile haben. Hierzu ist erforderlich, dass die Möglichkeit eines Betretungsverbotes und die Durchsetzung dieses Verbotes kraft Gesetzes geschaffen wird.“
Ebenso sei Aufklärungsarbeit zu leisten über die Folgen von Verschmutzung etwa durch Hundekot, der zu einer Verschlechterung der Heuqualität führe und bei Nutztieren Krankheiten und Aborte auslösen könne. Dasselbe gelte für Verschmutzung durch gefährliche Abfälle wie etwa Aludosen, die hohe Verletzungsgefahren für Weidevieh bergen würden.
„Weiters gilt darauf aufmerksam zu machen, dass Bodenerzeugnisse Eigentum des Bauern sind und dass ein Feld mit erntereifen Früchten entgegen der Annahme vieler Menschen kein Selbstbedienungsladen ist. Das Motto muss lauten: Die Landschaft dem Erholungssuchenden und dem Bauern sein Erntegut“, betont Manfred Vallazza. Die Gesellschaft erwarte vom Bauern ein gewisses Entgegenkommen, diesem dürfe jedoch im Gegenzug daraus kein Nachteil erwachsen.
Mit einem Beschlussantrag im Landtag fordert Vallazza nun konkrete Maßnahmen und gesetzliche Regelungen. Unter anderem Kontroll- und Sanktionsmechanismen, um den Schutz der Feldgüter langfristig zu gewährleisten. Außerdem eine Informationsinitiative für einen respektvollen Umgang mit den Feldgütern.
Die Maßnahmen sollen von der Landesregierung innerhalb Herbst 2022 umgesetzt werden, heißt es im Beschlussantrag von Manfred Vallazza. Der Antrag wird voraussichtlich im November im Landtag behandelt.
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