Wartestand statt Pass

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Im öffentlichen Dienst reichen Mitarbeiter Anträge auf Wartestand ein, um der Green-Pass-Pflicht zuvorzukommen.
von Heinrich Schwarz
Wie in der Privatwirtschaft wird die Green-Pass-Pflicht ab 15. Oktober auch im öffentlichen Dienst für Probleme und Konflikte sorgen. Sicher ist: Viele Mitarbeiter werden sich weder impfen noch ständig kostenpflichtig testen lassen.
Im öffentlichen Dienst gestaltet sich die Situation etwas anders als in der Privatwirtschaft. Öffentlich Bedienstete können nämlich um verschiedene Formen von Warteständen ansuchen. Einige haben das bereits getan, um sich erst gar keinen Kopf mehr über die Umsetzung der Green-Pass-Pflicht zu machen oder um den Einkommensverlust zumindest etwas abzufedern.
Beim Land gibt es etwa die Möglichkeit eines unbezahlten Wartestandes von höchstens zwei Jahren im Falle von Kindern unter zwölf Jahren. Dieser unbezahlte Wartestand zählt nicht für die Laufbahn, die Abfertigung und den Urlaub, allerdings zahlt das Land sämtliche Pensionsbeiträge ein.
Weiters gibt es die Möglichkeit der Elternzeit – ebenfalls bei Kindern bis zwölf Jahren. Ein Elternteil kann bis zu acht Monate Elternzeit nehmen und erhält 30 Prozent des Gehalts.
Eine weitere Möglichkeit ist der unbezahlte Wartestand „aus persönlichen, familiären oder Ausbildungsgründen“. Dieser ist ohne nähere Begründung für drei Jahre möglich. Diese Zeit zählt nicht für den Aufstieg in der dienstrechtlichen Stellung und der Besoldung, für das Ruhegehalt und die Abfertigung. Während dieses unbezahlten Wartestandes sind aber Nebentätigkeiten in einem bestimmten Ausmaß möglich.
Ein wesentlicher Unterschied bei dieser Form des Wartestandes: Die vorgesetzte Führungskraft kann den beantragten Wartestand aus „besonderen dienstlichen Erfordernissen“ ablehnen, also wenn der Dienst ohne den Mitarbeiter nicht mehr garantiert werden kann.
Wie geht die Landesverwaltung mit den Wartestand-Anträgen um?
Alexander Steiner, Generaldirektor des Landes, erklärt: „Während wir beim Smart Working bereits die klare Aussage getroffen haben, dass dies sicherlich keine Alternative zum Green Pass sein wird, müssen wir das Thema der Wartestände noch überprüfen. Wir bereiten derzeit ein klärendes Rundschreiben vor.“
Noch gebe es also keine Entscheidung, wie die Landesverwaltung mit Wartestand-Anträgen umgeht. Aufgrund der verschiedensten Typologien von Warteständen sei die Bewertung komplex, so Steiner. „Bei einigen Warteständen wie der Elternzeit gibt es bestimmte Anrechte und somit keinen Ermessensspielraum für die Verwaltung, bei anderen hingegen schon. Wir werden uns alle Typologien im Detail anschauen und den Führungskräften mitteilen, was zulässig ist und was nicht“, erläutert der Generaldirektor die Ausgangslage. Wichtigstes Ziel sei die Garantie der Dienste.
Wie viele Anträge auf Wartestände in der Landesverwaltung bereits eingegangen sind, muss laut Alexander Steiner erst erhoben werden.
Auch in den Schulen und Kindergärten, wo der Green Pass für das Personal bereits seit mehreren Wochen Pflicht ist, fehlt offenbar der Überblick über Suspendierungen und beantragte und genehmigte Wartestände: „Wir sind dabei, das zu erheben“, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer.
Ein Rundschreiben an die Führungskräfte der Schulen und Kindergärten zur Green-Pass-Pflicht gibt es bereits seit einem Monat. Darin heißt es unter anderem: „Das Personal hat selbstverständlich das Recht, die in den verschiedenen Kollektivverträgen jeweils vorgesehenen Dienstabwesenheiten zu beantragen. Die Anträge müssen jeweils fristgerecht eingereicht werden. Handelt es sich um Abwesenheiten, für deren Genehmigung ein Ermessensspielraum besteht (Beispiel: Unbezahlter Wartestand aus persönlichen, familiären oder Ausbildungsgründen), kann der Antrag nur dann gewährt werden, wenn das öffentliche Interesse der Aufrechterhaltung des Unterrichts durch Ersatzpersonal gewährleistet werden kann.“
Kommentare (18)
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