Pflicht für Freiwillige?
Gilt die Green-Pass-Pflicht auch für Mitglieder von freiwilligen Rettungsorganisationen? Bei den Vereinen herrscht Unsicherheit.
von Markus Rufin
Die Green-Pass-Pflicht für den Arbeitsplatz wird nahezu jeden Erwachsenen in Südtirol betreffen. Ab dem 15. Oktober heißt es: impfen, testen oder arbeiten. Ziel ist es, die Impfbeteiligung im gesamten Staat zu steigern.
In Südtirol sind rund 30 Prozent der impfbaren Bevölkerung ungeimpft. Das heißt, sie müssten sich testen lassen, um den Green Pass zu bekommen. Angesichts der Testsituation in Südtirol dürften sich aber noch einige für die Impfung entscheiden.
Für den Rest wird es dagegen eng. Sie spekulieren noch auf ein Schlupfloch oder riskieren, suspendiert zu werden.
Jedoch betrifft die Green-Pass-Pflicht nicht nur die Arbeitswelt. Im Dekret wird nämlich wörtlich „volontariato“, also die ehrenamtliche Tätigkeit erwähnt. Von diesen gibt es in Südtirol bekanntlich mehrere. Egal ob Feuerwehren, Bergrettung, Wasserrettung, Rotes oder Weißes Kreuz. Sie alle wären – wenn man den Text des Dekretes wörtlich nimmt – davon betroffen.
Bekanntlich gibt es bei solchen Texten einen Interpretationsspielraum, weshalb es noch nicht feststeht, ob die Freiwilligen tatsächlich auch den Green Pass besitzen müssen. Das betont unter anderem der Präsident der Freiwilligen Feuerwehren, Wolfram Gapp: „Das ist noch nicht endgültig geklärt, zum jetzigen Standpunkt hat beispielsweise der Nasenflügeltest noch Gültigkeit.“
Man werde aber in nächster Zeit überprüfen, ob das Dekret auch die Feuerwehren im Land betreffen, momentan sei man aber in Wartestellung.
Auch beim Weißen Kreuz gibt es diese Ungewissheit. Derzeit gebe es für die freiwillig Tätigen keine Pflicht, erklärt Präsidentin Barbara Siri: „Wir haben bisher nichts beschlossen, sind aber dabei, das durchzustudieren.“
Auch Landesrat Arnold Schuler weiß zur Zeit noch nicht, ob das Dekret auch für die vielen Freiwilligen im Land gilt.
Landesfeuerwehrpräsident Wolfram Gapp meint aber bereits jetzt: „Es ist nicht angenehm, wenn auch die freiwillige Tätigkeit hineinfällt. Wir werden aber nichts anderes machen können, als das zu akzeptieren.“Denn sollte die Pflicht tatsächlich auch für Freiwillige gelten, wird es – ähnlich wie in der Arbeitswelt – auch in den Vereinen zu einigen Suspendierungen kommen.
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Kommentare (11)
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aufmerksamerbeobachter
Helfen ist nur mit Greenpass erlaubt, da braucht es keinen Akademiker um das zu verstehen. Ohne Greenpass keine Hilfe, so einfach ist das, der Verletzte könnte sich dabei infizieren und das ist schlimm, das INPS zahlt ja nicht.
robby
@ hrhsnl du fährst sicher auch nachts ohne Licht. Wär ja noch schöner dich so bevormunden zu lassen.
Bist du eigentlich vom Wickeltisch gefallen?