Hausarrest für Leitner?
Am Montag wird sich das Freiheitsgericht Bozen mit dem Enthaftungsantrag von Max Leitner befassen.
Mindestens in den nächsten sieben Tagen werden sich die Tore des Bozner Gefängnisses für Ausbrecherkönig Max Leitner nicht öffnen.
Der in der Nacht auf Freitag wegen Waffenbesitzes, Widerstands gegen Amtspersonen und Körperverletzung festgenommene 63-Jährige muss laut einer Verfügung von Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler vom Montagnachmittag vorerst im Gefängnis bleiben.
Wie berichtet, haben Leitners Verteidiger Martin Fill und Angelo Polo umgehend einen Antrag an das Freiheitsgericht eingebracht, um eine Enthaftung ihres Mandanten zu erwirken.
Laut ihnen sind die ihm vorgehaltenen Straftaten nicht schwer genug, um U-Haft zu rechtfertigen. Tatsächlich wird Leitner derzeit etwa nicht Sachbeschädigung vorgeworfen, obwohl sich die Ermittler ziemlich sicher sind, dass er die beiden Schüsse auf den PKW einer albanischen Prostituierten abgefeuert hat. Ein Einschüchterungsversuch, für den in Kürze der ballistische Nachweis vorliegen sollte.
Die Anwälte sind auf der Suche nach einem Domizil, damit sie die Überstellung Max Leitners in den Hausarrest beantragen können.
Richter Michaeler unterstellt Leitner in seiner Verfügung jedenfalls erschwerte Tatwiederholungsgefahr, d. h. er könnte aufgrund seiner Persönlichkeit mit Feuerwaffen (bei ihm wurde eine P38-Pistole Kaliber 9×19 sichergestellt) weitere Straftaten begehen – auch im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität.
Die Verhandlung vor dem Freiheitsgericht unter Vorsitz von Stefan Tappeiner findet am kommenden Montag am Bozner Landesgericht statt.
Erfahrungsgemäß wird die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung ein bis zwei Tage nach der Verhandlung bekanntgegeben.
Bis dahin muss Leitner im Gefängnis bleiben – außer ihm gelingt der insgesamt sechste Ausbruch seiner langen Karriere, die ihm den Titel eines Ausbrecherkönigs einbrachte.
Leitners Begleiter, der 59jährige Österreicher Hans Schörghofer, ist nach seiner Enthaftung am Montagnachmittag schleunigst in sein Herkunftsland zurückgekehrt. Er hat seinem Anwalt die Vollmacht erteilt, für ihn einen gerichtlichen Vergleich abzuschließen.
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