Südtiroler Notstand
LH Arno Kompatscher stellt im Landtag klar, dass das Land die Pandemie nicht autonom für beendet erklären könne.
„Seit eineinhalb Jahren wird auf Staats- und Landesebene unter dem Vorzeichen des ,pandemischen Notstands’ regiert“, sagt Andreas Leiter Reber. In einer Landtagsanfrage wollte der F-Obmann wissen, welche Kriterien nach Ansicht der Landesregierung erfüllt sein müssen, damit sie sich für die Aufhebung des Notstands einsetzt.
LH Arno Kompatscher antwortete, dass das Land nicht zuständig sei, den Notstand auszurufen oder zu beenden. In der italienischen Verfassung sei das nicht geregelt, wohl aber im Zivilschutzgesetz, das die Aufgabe dem Ministerrat zuspricht. Die Regierung habe nie gesagt, wann und nach welchen Kriterien der Notstand für beendet erklärt werden könne. Laut Kompatscher könnte es sein, dass die Regierung den Notstand auch nach beruhigenden Fallzahlen noch aufrechterhält, um notfalls schnell Entscheidungen treffen zu können.
Der Landtag hat indes einstimmig einen Antrag der Freiheitlichen gutgeheißen, der die rasche Freigabe der Gelder für Krankenstand und Sozialbeiträge während der Covid-Quarantäne vorsieht. Seit Jahresbeginn wurden 30.000 Südtiroler Beschäftigte unter häusliche Quarantäne gestellt. Für den angeordneten Krankenstand hat der Staat bis jetzt jedoch keine Abdeckung durch das staatliche Fürsorgeinstitut NIFS/INPS vorgesehen. Es fehlen 400 Millionen Euro. LH-Stellvertreterin Waltraud Deeg versprach, sich in Rom für die Auszahlung starkzumachen. (mat)
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