Schutz vor Gewalt
Mit einem neuen Gesetz sollen Frauen und ihre Kinder besser vor Gewalt geschützt werden. Soziallandesrätin Deeg hat den entsprechenden Gesetzentwurf in der Landesregierung vorgestellt.
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg dem Entwurf zum neuen Gesetz zur Gewaltprävention zugestimmt.
Mit dem Landesgesetz „Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder“ werden bestehende Dienste zur Begleitung und Beratung von Gewalt betroffener Frauen gestärkt und ausgebaut.
Für Sozial- und Familienlandesrätin Deeg ist das ein wichtiger Schritt, um Gewaltopfer noch besser schützen zu können: „Unser Spielraum als Land ist zwar begrenzt – beispielsweise fällt das Strafrecht bekanntermaßen in die Zuständigkeit des Staates. Aber dort, wo es möglich ist, wollen wir starke Akzente setzen. Vor allem geht es hierbei um Prävention, Begleitung und Unterstützung.“ Gewalt sei niemals Privatsache: Jedes Gewaltopfer hat Anrecht auf Unterstützung und Hilfe, ist die Landesrätin überzeugt. Gewaltverbrechen, vor allem an Frauen, seien auch in Südtirol keine Seltenheit. Dieses Problem gelte es anzugehen, unterstrich auch
Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Wir schicken das neue Gesetz auf den Weg. Dieses soll wirksam Maßnahmen setzen, um Prävention zu verstärken und Frauen in Not zu helfen“, sagte Kompatscher, der als Landesrat für den Bereich der Chancengleichheit verantwortlich zeichnet. Der Gesetzentwurf ist bereits vom Rat der Gemeinden, von der Kinder- und Jugendanwältin, der Familienagentur und der Anwaltschaft des Landes positiv begutachtet worden. In Kürze wird er an den Landtag zur weiteren Behandlung weitergeleitet.
Gewaltopfer schützen: Kontaktpersonen auch auf Gemeindeebene, Einführung eines Solidaritätsfonds
In Südtirol sind aktuell fünf Frauenhausdienste (in Bozen, Meran, Bruneck und Brixen) tätig. Sie wurden durch das Landesgesetz Nr. 10/1989 begründet und übernahmen damals auf gesamtstaatlicher Ebene eine Vorreiterrolle. Im Jahr 2020 hat das Land über das Amt für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion die Frauenhausdienste mit 2,2 Millionen Euro finanziell unterstützt. Im Jahr 2019 wandten sich insgesamt 580 Frauen an eine Beratungsstelle; 135 Frauen und 164 minderjährige Kinder wurden in einem Frauenhaus aufgenommen oder fanden Zuflucht in einer geschützten Wohnung (die Daten für 2020 liegen derzeit noch nicht vor).
Die Dienste wurden seit 1989 ständig ausgebaut und weiterentwickelt, zudem wurden Initiativen zur Prävention und Unterstützung ergriffen. So wurde Ende 2020 das Protokoll Erika, mit dem Gewaltopfer in der Notaufnahme gezielter und in einem geschützten Umfeld Hilfe erfahren, von Bozen auf das gesamte Landesgebiet ausgeweitet.
Mit dem neuen Landesgesetz, das seit 2019 in einem partizipativen Prozess unter Koordination des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion erarbeitet wurde, soll es weitere Maßnahmen zum Schutz und zur Unterstützung für Gewaltopfer und ihre Kinder geben.
Dazu zählt unter anderem die Einsetzung eines ständigen Koordinierungstisches innerhalb der Landesabteilung Soziales und die Einführung eines „Solidaritätsfonds für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind“.
Der Fonds soll zur Deckung der Kosten für einen rechtlichen Beistand in Straf- und Zivilsachen verwendet werden. Außerdem werden vor Ort territoriale Anlaufstellen bei den Trägern der Sozialdienste aktiv, um Frauen, die sich in Gewaltsituationen befinden oder befunden haben, besser zu beraten und zu begleiten. Durch ein territoriales Anti-Gewalt-Netzwerksoll die Zusammenarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen ausgebaut und gestärkt werden. Zudem soll in jeder Gemeinde Südtirols künftig eine Kontaktperson für geschlechtsspezifische Gewalt ernannt werden.
Gewaltprävention stärken: Anti-Gewalt-Training für Täter, Sensibilisierungsarbeit frühzeitig und nachhaltig aufstellen
Neben der Begleitung, Beratung und Unterstützung von Gewaltopfern wird ein Augenmerk im neuen Landesgesetz auch auf den Bereich der Gewaltprävention gelegt.
So soll es auch Maßnahmen für Täter in Form von Anti-Gewalt-Trainings geben. Das Ziel hierbei ist es, neue Gewalt zu verhindern und gewalttätige Verhaltensmuster langfristig zu ändern.
Die Präventionsarbeit soll allerdings auch in anderen Bereichen ausgebaut werden: So werden künftig Initiativen und Projekte im Schulbereich, in Bildungs- und Begegnungsstätten sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich unterstützt, welche die geschlechterspezifische Gewalt zum Thema haben. Die entsprechenden Maßnahmen werden vom Frauenbüro des Landes koordiniert
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Kommentare (1)
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bernhart
Wir brauchen ein Gesetz, das uns vor den Fehlentscheidungen der Politiker schützt.