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„Organisatorischer Wahnsinn“

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Wenn Kinder in Quarantäne müssen, ist das für arbeitende Eltern eine organisatorische Herausforderung. Ob es aber wieder eine Sonderelternzeit geben wird, ist aktuell noch nicht klar. 

von Lisi Lang

Diese Frage war schon im letzten Schuljahr ein heißes Thema und auch jetzt kurz vor Schulbeginn beschäftigt sie wieder viele Eltern: Was tun, wenn die Kinder in Quarantäne müssen? Können die Eltern wieder ins Smart Working wechseln oder Sonderelternzeit beantragen? Oder müssen sie sich heuer anders organisieren, weil es diese Möglichkeiten nicht mehr gibt?

Der ASGB hat genau diese Frage in einen offenen Brief an die Landesregierung und die Südtiroler Abgeordneten zum römischen Parlament eingebaut. „Es ist nach wie vor unklar, wie Eltern nach Beginn des neuen Schuljahres mit einer Inquarantänestellung ihrer Kinder umgehen sollen – man weiß aktuell gar nichts“, kritisiert der Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes  ASGB, Tony Tschenett.

Im letzten Schuljahr gab es die Regelung, dass die Eltern von Schulkindern bis 14 Jahren bei Quarantäne entweder Smart Working oder Sonderelternzeit (zu 50 Prozent entschädigt) beanspruchen konnten. „Allerdings wurde die Dauer diese Regelung bis Ende Juni beschränkt und bis jetzt steht noch nicht fest, was Eltern tun können, wenn ein Kind oder eine Klasse jetzt zu Schulbeginn in Quarantäne muss“, sagt Tony Tschenett. „Und deswegen hängen die Eltern jetzt in der Luft.“

Von einer ziemlich unsicheren Situation für Eltern spricht auch Christa Ladurner, Sprecherin der Allianz für Familien. „Es ist ein organisatorischer Wahnsinn – wir stehen zwei Wochen vor Schulbeginn und es ist einfach nicht klar, wie das alles funktionieren soll“, schüttelt Christa Ladurner den Kopf.

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