Die Sprach-Anreize
Der Sanitätsbetrieb bezahlt dem einsprachigen Personal Sprachkurse und Auslandsaufenthalte – und erkennt alles als Arbeitszeit oder Sonderurlaub an.
von Heinrich Schwarz
Mittlerweile muss man teilweise Glück haben, um mit einem Arzt in der eigenen Muttersprache zu sprechen. Aufgrund des massiven Personalmangels ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb auf auswärtige Mitarbeiter angewiesen – insbesondere auf Ärzte und Krankenpfleger aus anderen italienischen Regionen.
Wer keinen Zweisprachigkeitsnachweis hat, erhält nur einen befristeten Arbeitsvertrag und muss den Nachweis innerhalb von fünf Jahren erbringen. Eine lange Zeit – und in der Praxis hat sich die sprachliche Situation denn auch nicht wirklich verbessert.
Jetzt hat der Sanitätsbetrieb ein Dokument genehmigt, in dem die verschiedenen Sprachkurse und Unterstützungsmaßnahmen für Mitarbeiter ohne vorgesehene Zweisprachigkeit festgehalten sind.
Demnach zahlt der Betrieb bis zu zehn Euro pro Stunde und 1.000 Euro pro Jahr und Person für Kurse in Gruppenform. Maximal 40 Euro pro Stunde und 2.000 Euro pro Jahr sind es bei Einzelsprachkursen. Dabei werden die Kursstunden als Arbeitszeit verrechnet – jährlich bis zu 100 Stunden.
Weiters übernimmt der Sanitätsbetrieb die Kosten für Deutschkurse im deutschsprachigen Ausland und für Italienischkurse in Italien, sofern ein Mitarbeiter bereits eine Grundkenntnis in der jeweiligen Sprache hat. Die Aufenthalte können bis zu vier Wochen dauern. Falls danach die B2-Sprachprüfung bestanden wird, kann ein weiterer vierwöchiger Kurs für das nächsthöhere Sprachlevel belegt werden, falls dieses für das Berufsbild notwendig ist.
Es werden die Kurskosten bis zu maximal 5.000 Euro für einen vierwöchigen Aufenthalt übernommen. Weiters werden die Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Sanitätsbetrieb rückerstattet. Und: Der Auslandsaufenthalt gilt als Sonderurlaub und die tägliche Sollarbeitszeit wird angerechnet. Auch die Fahrt wird einmalig zeitlich anerkannt.
Es gibt eine Klausel: Mitarbeiter, die sich für dieses Angebot entscheiden, müssen sich verpflichten, nach dem Auslandsaufenthalt mindestens zwei Jahre beim Sanitätsbetrieb zu bleiben. Andernfalls müssen sie das Geld teilweise zurückzahlen.
Daneben bietet der Sanitätsbetrieb auch selbst kostenlose Sprachkurse an, wobei deren Besuch als Arbeitszeit anerkannt wird. Und der Betrieb übernimmt Kosten von Intensiv-Online-Kursen bis 500 Euro und erkennt die entsprechende Zeit an, sofern sich die Mitarbeiter verpflichten, danach zwei Jahre im Betrieb zu bleiben.
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Kommentare (8)
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hoihoi
Des mit di Auslaundskurse oder Kurse in Italien weiter unten , isch wohl a Witz , wenn uner / une will konn mans a bei ins lernen , weil der Urlaub muß nit mit Steuergeld finanziert werden !!
Ollen a schians Tagl
ostern
In Bozen isch der Wurm drin!!
Und niemend kriagn ausser!!
So isch es. Die Sanitätsführung
isch zu schwoch oder will nix segn!
olle3xgscheid
Ach so, bei den Gehältern noch subventionieren und anschliessend Doppelsprachigkeitszulage kassieren???
Also so longsom reichts!!!
Und mir dürfn uns die Weiterbildung selbst zahlen..