Verlängerte Fristen
Die Fristen für die Beiträge für den Zuschuss der Rentenversicherung und für die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs- und Pflegezeiten für Bauern, Halb- und Teilpächter werden verlängert.
Im Vorjahr wurde von gesamtstaatlicher Seite im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Notstand eine Befreiung von der NISF/INPS-Einzahlung des Rentenbeitrages für Bauern, Halb- und Teilpächter für die Monate November und Dezember 2020 erlassen. Zudem wurde ein Aufschub für die Einzahlung der vierten Rate der Rentenbeiträge beschlossen.
Da jedoch die Einzahlung der Rentenbeiträge eine notwendige Voraussetzung für das Ansuchen um die regionalen Zuschüsse sind, wurde es nun nötig, auch für den Zuschuss auf die Rentenversicherung und für die rentenmäßige Absicherung der Pflege- und Erziehungszeiten die jeweiligen Einreichfristen zu verlängern.
Dafür hat die Landesregierung, auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg, den Weg geebnet.
Somit gilt nun für die Gesuche um den Zuschuss auf die Rentenversicherung für Bauern, Halb- und Teilpächter der 31. August 2021 als Endtermin.
Für die Gesuche um den Beitrag auf die rentenmäßige Absicherung der Erziehungs– und Pflegezeiten für das Bezugsjahr 2020, begrenzt auf die selbstständigen Arbeiterinnen und Arbeiter in der Landwirtschaft, wurde die Frist um ein Jahr, also bis zum 31. Oktober 2022 verlängert.
Die neuen Einreichtermine wurden mit den Patronaten besprochen und vereinbart. Somit könne gewährleistet werden, dass genügend Zeit für die Erstellung und Einreichung der Beitragsanträge bestehe, heißt es von der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE).
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