Fehlende Rechtsgrundlage?
Für die Suspendierungen von ungeimpften Mitarbeitern im Gesundheitswesen sind die Arbeitgeber zuständig. Doch was passiert, wenn sich er Arbeitgeber nicht impfen lässt?
von Markus Rufin
In den vergangenen Monaten zeigte sich das, was viele bereits befürchteten: Die Umsetzung der Impfpflicht im Gesundheitswesen ist alles andere als einfach. Südtirol gehört zwar mit 374 ausgestellten Feststellungsbescheiden noch zu jenen Provinzen, die bisher recht schnell bei der Umsetzung waren, doch es kamen immer wieder Probleme und Zweifel dazu.
Zum einen stellte sich von Anfang an die Frage, wer von der Impfpflicht betroffen ist, zum anderen war unklar, wie beispielsweise mit Schwangeren umgegangen werden soll. Auch mit technischen Problemen hatte der Sanitätsbetrieb zu kämpfen. Nicht zu vergessen sind auch die Rekurse.
Ein weiteres Problem dass sich stellt, das bisher aber nicht behandelt wurde, ist die Frage, wer für die Suspendierung nun eigentlich zuständig ist. Im Dekret steht dazu ganz klar: Der Arbeitgeber. Doch damit ist die Lage noch nicht vollends geklärt.
Was passiert nämlich, wenn sich ein Mitarbeiter im Gesundheitswesen, der selbstständig ist, nicht impfen lässt? Er ist theoretisch dazu aufgefordert, sich selbst zu suspendieren.
Nun gibt es glücklicherweise nicht viele Ärzte und erst Recht nicht viele Hausärzte, die sich nicht impfen lassen wollen. Die Impfpflicht beschränkt sich aber nicht nur auf Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes, sondern beispielsweise auch auf Apotheker. Anhand dieses Beispiels wird das Problem konkret.
Wie die TAGESZEITUNG in Erfahrung gebracht hat, gibt es nämlich Apotheker, die selbst Eigentümer der Apotheke sind, die sich aber nicht impfen lassen wollen. Sie werden sich kaum selbst suspendieren.
Lesen Sie den gesamten Artikel in der Mittwoch-Ausgabe der TAGESZEITUNG.
Ähnliche Artikel
Kommentare (17)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.
vinsch
„Südtirol gehört zu jenen Provinzen, die bei den Suspendierungen recht schnell vorgegangen sind“ …. Bravo, darauf scheint man in Südtirol sogar noch stolz zu sein???
unglaublich
Gibraltar (hatte Ende Juli eine Wocheninzidenz von über 600 bei iner 100igen Impfquote), Israel, Island (Vorzeigeimpfland mit einer über 80%igen Impfquote – hat nun alle Vorteile für Geimpfte aufgehoben, weil unbegründet), andere Staaten und neue Studien zeigen es deutlich, dass die Impfung – individuell unterschiedlich und je nach Impfdatum – weder immunisiert noch vor Infektiosiät schützt.
Die Verpflichtung zur Impfung des Sanitätspersonals erreicht nicht ihr Ziel, ist sinnlos und auch riskant, weil Sicherheit angenommen wird.
sougeatsnet
@unglaublich informieren sie sich besser. Gibraltar setzt weiterhin auf Impfungen. Vorteil für Geimpfte, sie müssen bei der Einreise kein PCR- oder Schnelltest mitbringen. Alle werden bei der Ankunft getestet. Maskenpflicht in Innenräumen für alle. Das wars.
unglaublich
Die Schulen funktionieren nicht mehr richtig. Man müsste mehr auf Leseverständnis setzen.
indirekt
In Israel sind ca.60% der Bevölkerung doppelt geimpft. Von Herdenimmunität ist Israel damit noch weit entfernt. Besonders überraschend und erschreckend ist auf den ersten Blick der Impfstatus der 400 Personen, die mit schweren Verläufen im Krankenhaus liegen (Stand: 11. August, 13 Uhr): 140 sind gar nicht geimpft, 10 einfach und 240 sogar doppelt geimpft. Das war im Frühjahr noch anders. Damals lagen vor allem Ungeimpfte mit schweren Verläufen im Krankenhaus.
Quelle:Zdf-Panorama
sigo70
Der Arbeitgeber muss suspendieren? Was pasiert wenn nach einigen Jahren das Gesetz als verfassungswidrig gekippt werden sollte? Trägt dann der Arbeitgeber das volle Risiko für Schadensersatzzahlungen?
enfo
Diese Argumentationen hinterlassen bei mir so langsam den Eindruck, dass dies hier ein Volksschulchat ist und zwar von der Integrationsgruppe
waldhexe
Deiner Stellungnahme ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen.
andreas
@waltermamba
Für die Dummen scheinst du fast überqualifiziert zu sein.