Der Garant der Steuerzahler
Viele Menschen wissen es nicht: Es gibt in Südtirol auch einen Garanten für die Steuerpflichtigen.
Der Garant für den Steuerpflichtigen ist bestrebt, den Personen, welche Probleme mit den Steuerämtern des Staates, des Landes oder der Gemeinden hatten, beizustehen und notwendige Klärungen herbeizuführen.
Aufgabe des Garanten für den Steuerpflichtigen, welcher in Bozen, Gerichtsplatz Nr. 2, Flügel B des 2. Stockes angesiedelt ist, hat eben den Auftrag immer dann, auf Antrag der Interessierten, vermittelnd tätig zu werden, wenn die Vorgehensweise der Steuerbehörde nicht geteilt oder beanstandet wird.
Dies kann beispielsweise Steuervorschreibungen, Besteuerung von Verträgen, Aberkennung von Abschreibungen bei Sanierungen, Strafen und dergleichen betreffen, aber auch Unregelmäßigkeiten und Mängel der Verwaltungsabläufe.
Ebenso kann der Garant für den Steuerpflichtigen um Intervention ersucht werden, wenn die Finanzpolizei die Kontrollen und Erhebungen nicht gemäß Vorschriften durchführt oder sich nicht an die Regeln der Korrektheit oder an die gesetzlichen Vorgaben hält.
Auch im laufenden Jahr musste die Tätigkeit des Garanten für den Steuerpflichtigen infolge des Fortdauerns der pandemiebedingten Umstände neu organisiert werden.
Trotz der eingeschränkten Möglichkeiten der direkten Kontaktaufnahme wurde die Zuhilfenahme des Garanten fortlaufend von den Bürgern in Anspruch genommen. Der Großteil der Anträge konnte einer Klärung der Sachlage zugeführt werden.
Zusammenfassend waren insbesonders folgende
Anliegen Gegenstand der Ersuchen um Intervention:
- Die Besteuerung bei Hofübergaben
- Die Besteuerung von Raumordnungsverträgen und von Zuweisungen von Grundstücken des geförderten Wohnbaues
- Die ablehnende Haltung bei der Gewährung der Steuerbegünstigungen an Akademiker, welche vom Ausland zurückkehren
- Die Bezahlung der Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Die Einhebung und Abgabe der Aufenthaltssteuern
- Gemeindeimmobiliensteuern
- Rückforderung und Rückzahlung von zu viel eingezahlten Steuern, insbesonders der jahrelange Rückstand der Steuerbehörde
- Die verweigerte Einsichtnahme in die Steuerakten
- Mietverträge von Autos mit ausländischen Kennzeichen
- Verhalten der Finanzpolizei bei Kontrollen in den Betrieben
Die Dienste und Interventionen des Garanten sind kostenlos und es fallen auch keine Gebühren oder andere Abgaben an.
Der Garant Hans Zelger und der Mitbeauftragte Konrad Oberrauch , sind jeweils am Dienstag und Donnerstag von 9 bis 13 Uhr erreichbar, und zwar telefonisch unter Nr. 0471 1945637 bzw. 0471 1945636, über Email [email protected] mittels Vormerkung direkt im Büro, Gerichtsplatz 2, Bozen.
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