Ungerechtfertigte Suspendierungen?

Foto: lpa
Hat der Sanitätsbetrieb in Einzelfällen Fehler gemacht und Personen ungerechtfertigt suspendiert? Meldungen darüber häufen sich.
von Markus Rufin
Trotz einer gültigen Empfehlung ihrer Ärzte, die Impfung zu verschieben, wurde eine schwangere Zahnarzthelferin in Südtirol suspendiert. Über diesen Fall berichtete die TAGESZEITUNG gestern.
Zur Erinnerung: Die Frau war im fünften Monat schwanger und erhielt sofort eine Einladung zum Impftermin. Zuvor hatte sie aber keine Chance ihre fehlende Impfung zu rechtfertigen. Dabei hatte sie sich ein Attest von ihren Ärzten geholt, die ihr empfohlen haben, die Impfung zu verschieben.
Es scheint sich dabei um keinen Einzelfall zu handeln. Zumindest berichtet das Alexander Dorigoni, Landessekretär des ASGB-Gesundheitsdienstes: „Wir haben mehrere Meldungen darüber erhalten, dass Mitarbeiter des Gesundheitswesens die Aufforderung zur Rechtfertigung nicht erhalten haben, letztendlich aber trotzdem einen Impftermin zugeteilt und auch den Feststellungsbescheid erhalten haben – ganz unabhängig davon ob sie von der Impfung befreit gewesen sind oder nicht.“Besonders oft sei dies bei schwangeren Frauen oder Personen in Elternzeit geschehen.
Lesen Sie was der Sanitätsbetrieb dazu sagt in der Freitag-Ausgabe der TAGESZEITUNG.
Kommentare (12)
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