Die erste Niederlage

Gerichtsgebäude in Bozen
Die ersten beiden Rekurse von suspendierten Mitarbeitern im Gesundheitswesen wurden vom Arbeitsgericht abgelehnt. Nun findet am 9. August die Anhörung statt. Was sich der Sanitätsbetrieb davon erwartet.
von Markus Rufin
„Wir haben bis jetzt rund 400 Mitarbeiter im Gesundheitswesen suspendiert“, erklärt Marco Cappello. „Es war also nur eine Frage der Zeit, bis es die ersten Rekurse gibt.“ Der Anwalt und Leiter der Rechtsabteilung im Südtiroler Sanitätsbetrieb reagierte gelassen auf die gestrige Meldung. Dabei ist sie für den gesamten Sanitätsbetrieb durch aus von Relevanz:
Gestern hatte das Arbeitsgericht nämlich die ersten beiden Rekurse von nicht geimpften und daher suspendierten Mitarbeitern zur Aufhebung der Maßnahme abgelehnt. „Das heißt, die Rekurssteller bleiben weiterhin ohne Gehalt suspendiert“, führt Cappello aus.
Laut Cappello handle es sich bei den beiden Rekursstellerinnen um zwei Krankenpflegerinnen aus Bruneck und Bozen. Beide werden von Renate Holzeisen vor Gericht vertreten.
Für den Sanitätsbetrieb ist diese erste Entscheidung insofern von Bedeutung, da vor dem Arbeitsgericht nicht nur die sofortige Wiedereinstellung, sondern auch die Aussetzung der Impfpflicht beantragt wurde. Hätte der Richter dem stattgegeben, hätten die Suspendierungen auf Landesebene also gestoppt werden müssen.
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