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Doppelt gestraft

Der Bozner Anwalt Kurt Aschbacher berichtet von einem unglaublichen Erlebnis unter den Lauben: Er erhielt von den Carabinieri gleich zwei Strafen wegen „Betretens der Fahrbahn“.

Von Thomas Vikoler

Würden die Ordnungshüter Artikel 190 der Straßenverkehrsordnung wörtlich nehmen und entsprechend anwenden, hätten sie den ganzen Tag, speziell in Fußgängerzonen von Städten, nichts anderes zu tun, als Strafzettel wegen „Betretens der Fahrbahn“ auszustellen.

Die öffentlichen Kassen würden sich im Nu füllen: Auf Verstöße gegen die insgesamt neun Absätze des Artikels stehen immerhin Strafen von 26 bis 102 Euro.

Doch erfahrungsgemäß werden, jedenfalls in Bozen, wegen Verstößen gegen Artikel 190 keine Strafmandate ausgestellt.

Der Bozner Rechtsanwalt Kurt Aschbacher, musste am Dienstag dieser Woche allerdings erkennen, dass es auch Ausnahmen gibt. Die Carabinieri bedachten ihn am Nachmittag unter den Bozner Lauben mit gleich zwei Strafzetteln wegen „Betretens der Fahrbahn“.

Was war passiert?

Aschbacher hat das ihm Widerfahrene in einer Sachverhaltsdarstellung festgehalten, die der TAGESZEITUNG vorliegt, und die er später auch der Staatsanwaltschaft Bozen hat zukommen lassen. Er hält sich für ein Opfer von Behörden-Willkür.

Gegen 16.00 Uhr schlenderte der Anwalt demnach, vom Rathausplatz kommend, in den Bozner Lauben in Richtung Obstmarkt. Nicht unter den Arkaden, sondern auf der Straße dazwischen. Dort waren, wegen des Regentages, auch zahlreiche Touristen unterwegs. Und eine Carabinieri-Streife im Wagen.

Auf der Höhe des Kleidergeschäfts Oberrauch-Zitt wurde Aschbacher von dem Fahrzeug, so schreibt er in seiner Sachverhaltsdarstellung, am linken Bein gestreift. Er drehte sich um, um die Beamten auf das „Missgeschick“ aufmerksam zu machen.

Statt einer Entschuldigung gab es eine Personen- bzw. Ausweiskontrolle seitens der Beamten. Nach „20 Minuten“, so Aschbacher, öffnete sich die Beifahrertür des Carabinieri-Fahrzeugs. Der Beamte teilt ihm mit, dass er, Aschbacher, eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung begangen habe.

Laut der Begründung aus dem Strafmandat hätte der Fußgänger gemäß Absatz 2 von Artikel 190 die Lauben auf dem Gehsteig und nicht auf der Fahrbahn begehen müssen. Weil ein solcher (gemeint sind wohl die Arkaden) vorhanden war. Die Strafe beläuft sich, wenn innerhalb von fünf Tagen bezahlt, auf 18,20 Euro.

Das war nicht alles: Nachdem der Anwalt den Beamten mitteilte, er werde Rekurs gegen den Strafzettel und Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen, ging er weiter. An der Kreuzung zum Obstmarkt wurde er ein zweites Mal von derselben Streife angehalten. Wieder gab es ein Übertretungsprotokoll wegen „Betretens der Fahrbahn“ gemäß Artikel 190 der Straßenverkehrsordnung.

Dies in einer verkehrsberuhigten Zone, in der speziell am Dienstag Tausende Personen zu Fuß unterwegs waren.

„Dass sich derartige Schikanen in einer Bozner verkehrsberuhigten Zone abspielten, klingt schier unglaublich“, lautet das Resümee des Anwalts. Er regt an, die Nutzung der dortigen Straßen für Fahrzeuge zu verbieten. Auch für Fahrzeuge von Ordnungshütern, die sich nicht in einem „akuten Polizeieinsatz“ befinden.

Seitens der Carabinieri gab es bis gestern keine Stellungnahme zu dem Vorfall. Am Ende werden in diesem Fall die Gerichte entscheiden, ob die beiden Strafmandate rechtmäßig waren oder nicht.

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