Neues Abkommen
Der SGBCISL zeigt sich erfreut über den Ausbau des bilateralen Solidaritätsfonds. Das neue Abkommen wurde unterzeichnet.
Vertreter der Südtiroler Sozialpartner und des Landes haben das entsprechende Abkommen in Bozen unterzeichnet. Es bringt eine Anhebung des Höchstbetrags der Unterstützungsleistung und führt eine Altersteilzeit ein.
„Das Abkommen zum Ausbau und zur Verbesserung des bilateralen Solidaritätsfonds ist ein wichtiges Ergebnis, zum einen, da die Absicherung der ArbeitnehmerInnen im Krisenfall verbessert wird, zum anderen, weil Südtirol seine Zuständigkeiten im Bereich der aktiven und passiven Arbeitsmarktpolitik wahrnimmt und im Interesse der betroffenen Beschäftigten umsetzt“, so die SGBCISL-Generalsekretäre Dieter Mayr und Donatella Califano.
Zu den Neuerungen zählt die Anhebung des Höchstbetrags der Lohnausgleichskasse von derzeit knapp 1.000 Euro auf 1.199 Euro.
Zudem ist eine Altersteilzeit eingeführt worden, welche den Generationenwechsel fördern soll. Diese richtet sich an Beschäftigte, die bis zu drei Jahre vor der Pensionierung stehen. Die Rentenbeiträge werden für diese Zeit voll abgedeckt.
Schließlich könnte über separate Abkommen die eventuelle Mitfinanzierung von Bildungsprogrammen für die berufliche Weiterbildung und Neuorientierung vereinbartwerden.
Der Solidaritätsfonds richtet sich an ArbeitnehmerInnen, welche bei Betrieben beschäftigt sind, die nicht in denAnwendungsbereich des staatlichen Sonderlohnausgleichs und ordentlichen Lohnausgleichs fallen, und siehtUnterstützungsleistungen für jene vor, deren Arbeit reduziert oder ausgesetzt wird oder die entlassen werden.
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