Die Noggler-Reform
Die umstrittene Abstimmung im Regionalrat: Wie sich das Salär der Abgeordneten durch das neue Gesetz ändert.
Das Thaler-Gesetz Nr. 6/2012 (die berühmt-berüchtigte Thaler-Reform) sah eine jährliche Aufwertung der Bruttomandatsentschädigung und der Spesenrückvergütungen vor. Dies wurde jährlich auch vorgenommen, die Gelder wurden aber nicht ausbezahlt, sondern beiseitegelegt. Ein kürzlich von der Staatsadvokatur dem Regionalratspräsidium übermitteltes Gutachten sagt klar, dass die Gelder auszuzahlen sind und eine rückwirkende Annullierung nicht möglich ist. Mit der am Mittwoch verabschiedeten Reform wird die jährliche Aufwertung sofort ausgesetzt. „Die Aufwertung für den Zeitraum bis zur Aussetzung wird angewandt, da laut Gutachten der Staatsadvokatur gar nicht anders möglich“, so Präsident Sepp Noggler.
Das neue System sieht so aus: Es wird künftig nur noch einmal pro Legislaturperiode (mir Wirkung zum Tag des Beginns) aufgewertet, und zwar im Bezug auf die abgelaufene Periode, anhand eines Istat-Durchschnittes von Bozen und Trient. „Aufgrund unserer Autonomie wäre es nicht opportun, uns an einen ganzstaatlichen Index anzulehnen“, so Noggler.
Das bedeutet: Die Entschädigung der Abgeordneten bleibt künftig für die gesamte Legislaturperiode unverändert und wird aufgrund der Inflation faktisch weniger. Mit fünf Jahren Verzug findet stehts eine Anpassung statt. Dadurch würden die Politiker gegenüber den Beamten schlechter gestellt, so Noggler. Bei einer niederen Inflation wie in den letzten Jahren beträgt die Ersparnis mindestens 1 Million Euro je Legislaturperiode, bei einer durchschnittlichen Inflation von zwei Prozent wären es knapp 2 Millionen Euro. So zumindest die Berechnungen des Präsidiums.
Das monatliche Gehalt muss aufgrund des Thaler-Gesetzes von 10.500 auf 11.100 Euro erhöht werden. Noggler betont aber: „Die Abgeordneten bekommen durch meinen Antrag nicht 600 Euro brutto bzw. 250 Euro netto mehr. Sie bekommen dasselbe, was sie figurativ schon immer kraft Gesetzes bekommen haben. Es wurde ihnen aber nicht ausbezahlt, sondern für sie beiseitegelegt.“
Das Präsidium will sich demnächst darüber unterhalten, wann den Abgeordneten die seit 2013 eingefrorenen Rücklagen im Wert von bis zu 8.500 Euro ausbezahlt werden. Laut Noggler kann das auch erst am Ende der Legislatur erfolgen. Die Inflationsanpassung habe aber nichts mit seinem Antrag zu tun. (mat)
Kommentare (32)
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