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Der Handstreich


Der Regionalrat hat mitten im Sommerloch (und in der Corona-Krise) die Abgeordnetengehälter um 500 Euro erhöht. Zudem gibt es eine Nachzahlung von 8.500 Euro. 

Von Matthias Kofler 

Die im Hochsommer stattfindenden Nachtsitzungen zum Nachtragshaushalt eignen sich für die Regionalratsabgeordneten am besten, um – abgeschottet von der Öffentlichkeit – um die eigenen Gehälter zu feilschen. Deshalb legte die SVP-Fraktion gestern unter der Federführung von Präsident Sepp Noggler einen Abänderungsantrag vor, mit dem die Bezüge der Mandatare neu geregelt werden sollen.

Zur Erinnerung: Das Regionalgesetz Nr. 6/2012 sieht vor, dass die Entschädigungen und die Spesengelder automatisch aufgewertet werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden die Aufwertungen zwar jährlich berechnet, aber nie ausbezahlt. Den Mandataren steht mittlerweile eine Inflationsnachzahlung von bis zu 8.500 Euro netto zu. Zudem winkt eine Gehalts-Aufstockung von 500 Euro.

Ein Gutachten der Staatsadvokatur sieht vor, dass der Regionalrat den Abgeordneten die eingefrorenen Gelder nachzahlen muss. Die Überweisungen werden nun freigegeben.

Zudem bleibt die automatische Anpassung auch in Zukunft aufrecht, wenngleich in einer abgeänderten Fassung. Ein Verzicht ist laut Gesetz nicht mehr möglich.

In der geheimen Abstimmung stimmten 40 Abgeordnete für die Reform (also auch Vertreter der Opposition), 17 dagegen. einer enthielt sich.

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