„Verwirrende Kommunikation“
Die Sommersaison hätte für die Schutzhütten besser starten können. Die Hüttenwirte vermuten, dass es noch zu oft Unsicherheiten bezüglich der Corona-Regeln gibt.
Kürzlich hat sich der Ausschuss der Fachgruppe Schutzhütten Südtirol im Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) zu einer Sitzung getroffen, um gemeinsam den Start der Hüttensaison zu bewerten.
Die Ausschussmitglieder rund um den Vorsitzenden der Fachgruppe Stefan Perathoner vom Schutzhaus „Tierser Alpl“ auf der Seiser Alm berichteten dabei, dass besonders die einheimischen Übernachtungsgäste auf den Hütten derzeit noch fehlen. Der Ausschuss ist überzeugt, dass der Grund dafür in den zum Teil recht unklaren Regelungen und deren Kommunikation in den verschiedenen Medien liegt. Fachgruppenvorsitzender Stefan Perathoner meinte: „Viele Einheimische sind davon überzeugt, dass man für die Übernachtung auf den Schutzhütten einen Corona-Pass braucht, welcher entweder einen Coronatest, eine Impfung oder eine erfolgte Genesung nachweist. So wurde es auch in vielen Medien berichtet und steht es auch auf der offiziellen Website der Landesverwaltung. Diese verwirrende Kommunikation ist für viele unserer Gäste ein Hindernis bzw. bedeutet zusätzliche Kosten und wirkt somit abschreckend“.
Am Treffen des Ausschusses der Fachgruppe nahm auch HGV-Direktor Thomas Gruber teil, welcher auf die aktuelle Verordnung des Landeshauptmanns verwies. Demnach ist für die Übernachtung auf den Schutzhütten grundsätzlich kein Corona-Pass notwendig. „Lediglich für die Übernachtung in gemeinschaftlichen Schlafräumen in Schutzhütten ist die Vorlage des COVID-19-Zertifikats der EU vorgesehen“, stellt HGV-Direktor Thomas Gruber klar.
Da die meisten privat geführten Schutzhütten in Südtirol zum Großteil über Zimmer und nicht über große Schlafsäle verfügen, betrifft diese Regelung den Großteil der Übernachtungsgäste auf den Hütten nicht.
Für die Fachgruppe Schutzhütten Südtirol spielt das Thema Sicherheit eine große Rolle. „Deshalb bemüht sich jede Schutzhütte, die Corona-Auflagen gewissenhaft einzuhalten. „Gäste, welche kein COVID-19-Zertifikat der EU vorlegen können, haben die Möglichkeit, sich vor Ort einem Schnelltest zu unterziehen, um in den gemeinschaftlichen Schlafräumen übernachten zu können. Der HGV unterstützt uns hierbei und stellt die Nasenflügeltests zur Verfügung“, informiert Perathoner.
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