„So nicht“
Die LGBTI+ Vereinigung Centaurus kritisiert Julia Unterbergers Haltung zum Anti-Homophobie-Gesetz. Dieter Steger sieht die Meinungsfreiheit in Gefahr.
von Matthias Kofler
Andreas Unterkircher, Vizepräsident der Vereinigung für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender, Queere und Intersexuelle, zeigt sich enttäuscht: „Ich habe Frau Unterberger immer für ihren Einsatz für mehr Gleichberechtigung bewundert. Hier jedoch schützt sie die Rechte einer Minderheit auf Kosten einer anderen.“ Andrea Ostellari, der Präsident der Justizkommission, hatte am Dienstag einen Kompromissvorschlag zum Anti-Homophobie-Gesetz vorgelegt. Demnach sollte die „Geschlechteridentität“ aus dem Gesetzestext gestrichen werden. SVP-Senatorin Unterberger sprach von einem „akzeptablen Vorschlag“. Mit der Streichung würde sich in der Substanz nichts ändern.
Für die Vereinigung Centaurus ist diese Haltung nicht nachvollziehbar: „Wir können hier keine Kompromisse eingehen, denn damit würden wir die Transgender de facto vom Schutz ausschließen“, warnt Unterkircher. Die SVP habe in der Kammer für den Entwurf gestimmt. Der jetzige „Rückzieher“ sei daher nicht verständlich. Laut Unterkircher hält Italien den traurigen Rekord an Transgendermorden. Zudem gebe es — anders als die Senatorin behaupte — nicht nur Männer und Frauen, die sich dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlten, sondern auch nichtbinäre Personen, die ebenfalls vom Schutz ausgeschlossen würden. Der Centaurus-Vize berichtet von einem Vorfall, der sich kürzlich in Bozen abgespielt hat: Ein Jugendlicher sei von seiner WG ausgeschlossen worden, weil er Frauenbekleidung getragen habe. „Die Rechte der Transgender sind nicht nur ein Beistrich. Das Gesetz muss die Rechte aller schützen, sonst sind es keine Rechte, sondern Privilegien“, so Unterkircher.
Indes übt Unterbergers Fraktionskollege Dieter Steger Kritik am Entwurf. Zwar sei es höchst an der Zeit, die Lücke des Mancino-Gesetzes von 1993 zu schließen und eine gesetzliche Regelung zum Schutz gegen Homophobie und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu erlassen. Jedoch sei der vorliegende Text „schlecht gemacht“: Er diene nicht dem Schutz von Minderheiten, sondern vertrete eine Ideologie.
Der Senator sieht drei Artikel kritisch: Mit Artikel 4 laufe man Gefahr, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Er sehe vor, dass nur mehr legitime Aussagen zugelassen würden. Es obliege dann den Richtern zu entscheiden, ob von einer Aussage eine Gefahr ausgehe. „Im Strafrecht darf die Interpretation nicht den Richtern überlassen werden. Das ist total illiberal“, warnt Steger. Artikel 7, der die Einrichtung eines Tages gegen Homophobie vorsieht, der auch an den Schulen gefeiert wird, greift laut Steger in die Autonomie der Schulen ein. Dabei sei die Geschlechterdiskriminierung ein Problem, das in erster Linie in den Familien gelöst werden müsse. Kritisch äußert sich der Senator auch zu Artikel 1: „Wenn das biologische Geschlecht — so wie vom Entwurf vorgesehen — kein Kriterium mehr ist, sondern das Geschlecht nur mehr davon abhängt, wie ich mich fühle, führen wir jede ernstgemeinte Gender- und Frauenpolitik ad absurdum.“
Steger lobt die Vorschläge von IV und Kommissionspräsident Ostellari. Ziel müsse es sein, Homo- und Transsexuelle zu schützen. Im Zan-Entwurf sehe er jedoch „wenig Toleranz gegen Andersdenkende“. „Ich möchte eine Lanze für die von Verfassungsartikel 21 vorgesehene Meinungsfreiheit und für ein liberales Gesellschaftsgefüge brechen“, so der SVP-Politiker.
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Kommentare (2)
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andreas
„Ein Jugendlicher sei von seiner WG ausgeschlossen worden, weil er Frauenbekleidung getragen habe. „Die Rechte der Transgender sind nicht nur ein Beistrich. Das Gesetz muss die Rechte aller schützen, sonst sind es keine Rechte, sondern Privilegien“, so Unterkircher.“
Der Staat soll also bei der Belegung einer privaten WG eingreifen?
So langsam wird die Diskussion absurd und jede noch so kleine Minderheit, so wie gestern in Berlin ein paar dutzden Frauen protestiert haben, um oben ohne rumlaufen zu dürfen, Männer dürfen es auch, will unter dem Deckmantel der Diskriminierung irgendwelche „Rechte“ einfordern.
Zielführender wäre es vielleicht ein paar Psychologen und Psychiater mehr auszubilden, um einige Persölichkeitsstörungen besser behandeln zu können.