Banker vor Gericht
Am Landesgericht wird ein Hauptverfahren gegen die frühere Sparkassen-Spitze verfügt – von den Vorwürfen bleibt allein die Behinderung der Arbeit der Aufsichtsbehörde übrig.
von Thomas Vikoler
Eine Strafermittlung die nicht weniger als sechs Jahre gedauert hat, führt beinahe zwangsläufig zu einem solchen Ergebnis: Der Hauptvorwurf im Verfahren gegen den früheren Präsidenten der Südtiroler Sparkasse, Norbert Plattner, Ex-Generaldirektor Peter Schedl sowie den leitenden Mitarbeitern Richard Maria Seebacher und Lergio Lovecchio ist bereits im März verjährt.
Es ging immerhin um den schweren Vorwurf des Anlegerbetrugs im Zusammenhang mit der Ausgabe von Sparkassenaktien in den Jahren 2008 und 2012. Plattner und Schedl waren zudem Prospektfälschung, Agiotage und wahrheitswidrige Mitteilungen an die Börsenaufsichtsbehörde CONSOB vorgeworfen worden. Inzwischen: Alles verjährt.
„Unsere Mandanten werden die Verjährung akzeptieren und nicht auf die Fortführung des Verfahrens pochen“, betonte Ivan Rampelotto, Plattners Anwalt.
In der Vorverhandlung am Freitag vor Richter Emilio Schönsberg ging es deshalb allein um die Zulassung der verbliebenen Anklage zum Tatbestand der Behinderung der Aufsichtsbehörden nach Artikel 2638 des Zivilgesetzbuches. Der Strafrahmen liegt zwischen einem und vier Jahren.
Dazu verfügte Richter Emilio Schönsberg die Einleitung eines Hauptverfahrens für alle vier Beschuldigten. Der Prozess beginnt im Herbst am Landesgericht.
An diesem werden auch mehrere Nebenkläger teilnehmen: Die Banca d’ Italia, die CONSOB und acht mutmaßlich geschädigte Aktienkäufer, die von den römischen Anwälten Massimo Cerniglia, Mario Scialla, Alessandro Caponi und dem niedergelassenen Rechtsanwalt Sebastian Ochsenreiter aus Bozen vertreten werden.
Sie sprachen zu Beginn der Vorverhandlung von einem potentiellen Schaden von 40 bis 50 Millionen Euro zu Lasten von 11.000 Kleinaktionären, deren Sparkasse-Aktien in den Jahren nach den Kauf massiv an Wert eingebüßt hätten. Doch der vermeintliche Anlegerbetrug ist strafrechtlich verjährt, Schadensersatz kann allein zivilrechtlich eingefordert werden.
Plattner-Anwalt Rampelotto wies am Rand der Verhandlung darauf hin, dass sein Mandant damals selbst Sparkassenaktien gekauft habe. Die Bank habe aber nach den Inspektionen der Banca d’ Italia in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2015 große Wertberichtigungen durchführen müssen, die nicht voraussehbar gewesen seien.
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