Neue Regeln
Die Landesregierung hat die neue Anlage A zum Corona-Landesgesetz veröffentlicht: Die Neuerungen betreffen die Personendichte und die Regeln für Feste.
Wenn die Corona-Bestimmungen bisher beispielsweise in Geschäften oder Büros zehn Quadratmeter Fläche pro Person vorschrieben, so sind dies künftig nur mehr fünf Quadratmeter pro Person. Auf diese Änderung hat sich die Landesregierung am Dienstag dieser Woche verständigt und die Anlage A zum Corona-Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai des vergangenen Jahres entsprechend abgeändert. Die Bestimmung gilt für alle Tätigkeiten, die nicht anders geregelt sind.
Zudem beinhaltet die neue Anlage A auch neue Bestimmungen für öffentliche Veranstaltungen. Demnach ist das europäische Covid-Zertifikat für alle volljährigen Personen beziehungsweise ein Corona-Test vor Ort für junge Leute von zwölf bis zu 18 Jahren als Voraussetzungen für eine Teilnahme festgeschrieben. Die Aufsicht obliegt den Veranstaltern. Die Regelungen betreffen vor allem Wiesen- und Dorffeste, die meist von Vereinen und Verbänden – beispieslweise von Musikkapellen, Sportvereinen, Feuerwehren oder Chören – veranstaltet werden. In einem Rundschreiben haben am Donnerstag Landeshauptmann Arno Kompatscher, der Landesrat für Bevölkerungsschutz, Arnold Schuler, und der Präsident des Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer, die Verbände über die Verhaltensregelungen informiert.
Schließlich beinhaltet die neue Anlage A auch eine Empfehlung, und zwar wird für die Sommerbetreuung empfohlen, die teilnehmenden Kinder und die Betreuenden regelmäßig einem Sars-CoV-2-Nachweis zu unterziehen. Auf diese Weise soll allen Teilnehmenden Sicherheit geboten und im Herbst einen halbwegs sicherer Schulstart gewährleistet werden. Der Sanitätsbetrieb wird für diese Zwecke über die Apotheken kostenlose Tests zur Verfügung stellen.
Einen weiteren Aufschub können Gemeinden den Bürgern und Betrieben bei der Bezahlung der Gemeindesteuern und Gemeindegebühren gewähren. Das legt die am Donnerstag von Landeshauptmann Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 27 fest. Demnach können die Gemeinden bei der Zahlung Gemeindesteuern und der Gemeindegebühren einen weiteren Aufschub bis zum Jahresende gewähren. Zudem gibt es mehr Flexibilität bei der Ratenzahlung.
Die neue Anlage A wird ebenso wie die Verordnung Nr. 27 und das Rundschreiben an die Gemeinden im Corona-Portal der Landeswebseite veröffentlicht.
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Kommentare (4)
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bernhart
Liebe Politiker, es sieht so aus, dass ihr alle nicht informiert seits.,Ihr habt nichts zu sagen, Roma ist der Gesetzgeber und nicht die SVP in Bozen.
Lasst uns endlich in Frieden.