Die Vorteilskarte
Mitte Mai hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Familienlandesrätin Waltraud Deeg grünes Licht für die Erweiterung des EuregioFamilyPass Südtirol auf die Großeltern von minderjährigen Enkelkindern gegeben.
Seit 1. Juli können interessierte Großmütter und Großväter über die Familienagentur die kostenlose Vorteilskarte beantragen. Familienlandesrätin Deeg freut sich über diese Maßnahme, seien Oma und Opa doch wichtige Bezugspersonen für ihre Enkelkinder und bedeutende Stützen für viele Familien:
„Großeltern sind eine in vielerlei Hinsicht wichtige Ressource für Familien: als Vorbilder, Begleitpersonen, Geschichtenerzähler, Vertraute und vieles mehr. Durch die Großelternkarte können sie nun auch die Vorteile des EuregioFamilyPass Südtirol nutzen, erhalten eine kleine finanzielle Entlastung und können gleichzeitig die Zeit mit ihren Enkelkindern noch mehr genießen.“
Bereits im Jahr 2010 wurden die positiven Auswirkungen der Großeltern auf das Familienleben in einer vom Familienressort in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Studie der Freien Universität Bozen beschrieben.
Voraussetzung ist mindestens ein minderjähriges Enkelkind, zudem müssen die Großeltern den Wohnsitz in Südtirol haben. Die Karte gilt bis zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das (jüngste, angegebene) Enkelkind volljährig wird.
Der Antrag auf die Großelternkarte erfolgt ausschließlich online unter www.provinz.bz.it/familypass. Eine Änderung des Antrages (z.B. bei der Geburt eines weiteren Enkelkindes) ist jederzeit online möglich.
Die kostenlose Vorteilskarte ist persönlich und nicht übertragbar; als Sichtausweis erhalten die Inhaber Ermäßigungen und Vorteile in Geschäften und Einrichtungen in ganz Südtirol. Die Karte wird den Antragstellern von der Familienagentur per Post zugeschickt und ist dann sofort einsetzbar.
Informationen und Auskünfte gibt es online im Familienportal auf der Webseite des Landes Südtirol (www.provinz.bz.it/familypass) oder telefonisch unter 0471 418360.
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