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Die Pass-Regeln


Wiesenfest, Kino, Chorprobe: Welche Veranstaltungen man nur mehr mit dem Corona-Pass besuchen kann.

Die Landesregierung hat die Regeln für den Corona-Pass festgelegt.

Für folgende Einrichtungen und Veranstaltungen ist der Corona-Pass im Sommer Zutrittsvoraussetzung:

– Dorf- und Wiesenfeste mit Speis, Trank und Tanz
– Öffentliche Hallenbäder, Wellness- und Thermalanlagen
– Kinos, Konzerte und Theater, wenn mehr als 50 Prozent der Plätze besetzt werden
– Geschlossene Turnhallen, Umkleidekabinen und Duschen
– Gemeinschaftliche Schlafsäle auf Schutzhütten
– Proben und Aufführungen von Chören sowie Feuerwehr-Proben

Die BürgerInnen müssen also geimpft, getestet oder genesen sein. Die Regelung gilt für alle ab 12 Jahren.

Die Jugendlichen zwischen 12 und 18 Jahren haben die Möglichkeit, sich vor Ort einem kostenlosen Nasenflügeltest zu unterziehen.

Die Erwachsenen müssen für die Kosten des Antigen- oder PCR-Tests selbst aufkommen.

Für die Kontrollen sind die Betreiber verantwortlich. Bei Nichteinhaltung der Regeln werden sowohl die Gäste als auch die Veranstalter mit einer Verwaltungsstrafe versehen.

„Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit sowohl für die Betreiber als auch für die Gäste zu erhöhen“, so LH Arno Kompatscher.

Für die Proben von Chören und Feuerwehren soll noch für ein paar Wochen eine Übergangsregelung gelten, wonach auch Nasenflügeltests vor Ort zulässig sind.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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