„Das ist inakzeptabel“
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert die Landesregierung auf, sich dafür zu verwenden, dass sämtliche historische Hofnamen anerkannt und nicht aus den Meldeamtsregistern gestrichen werden.
Deutsche Straßennamen gibt es nicht! „Klingt unglaublich, ist aber so“, so Sven Knoll.
Viele Bürger hätten nicht schlecht gestaunt, als sie in diesen Tagen feststellen mussten, dass auf ihren neuen elektronischen Identitätskarten nur mehr die italienischen Straßenbezeichnungen abgedruckt wurden.
Auf Nachfrage bestätigten die Gemeinden, dass in den staatlichen Adressverzeichnissen keine deutschen Straßenbezeichnungen existieren und daher seit Juni nur mehr italienische Straßenbezeichnungen verwendet werden können. „Das ist inakzeptabel, zumal es in Südtirol eine gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit gibt“, so Sven Knoll.
Mit einem Beschlussantrag im Landtag will die Süd-Tiroler Freiheit diese Woche erreichen, dass die deutschen Straßennamen umgehend anerkannt werden und auch die Hofnamen nicht aus den Adressregistern gestrichen werden.
Historische Hofnamen retten:
Mit der Anpassung an die gesamtstaatlichen Bestimmungen des Meldeamtswesens würden immer mehr Südtiroler Gemeinden die historischen Hofnamen aus den Meldeamtsregistern streichen, so die STF. „Ein großer kultureller Verlust für unser Land.“ Als aktuelles Beispiel wird die Gemeinde Aldein genannt, die unlängst alle Hofnamen aus dem Meldeamtsverzeichnis gestrichen hat.
Die STF schreibt jetzt:
„Die historischen Hofnamen sind ein wichtiger Bestandteil Südtirols. Sie bewahren Tradition, drücken Geschichte aus und dienen auch zur Orientierung. Dieses kulturelle Erbe darf nicht einfach ausgelöscht werden. Auch der Südtiroler Landtag hatte sich bereits 2014 mit großer Mehrheit für die Eintragung der Haus- und Hofnamen in die amtlichen Verzeichnisse und Adressregister der Gemeinden ausgesprochen.
Seit der Einführung der neuen elektronischen Identitätskarten, gibt es immer wieder Probleme mit den deutschsprachigen Bezeichnungen. Da die Angaben zuerst in italienischer Sprache gemacht werden, ist für die deutschen Bezeichnungen oftmals nicht mehr ausreichend Platz zur Verfügung, sodass diese einfach mitten im Wort abgebrochen werden. Seit Juni werden sogar nur mehr ausschließlich italienischsprachige Straßenbezeichnungen verwendet, da es in den staatlichen Adresslisten keine deutschen Bezeichnungen gibt.
Dieses Vorgehen steht im eklatanten Widerspruch zur verpflichtenden Zweisprachigkeit in Südtirol und ist für die Bürger auch ein Problem bei Reisen, da die Adresse – die z.B. bei der aktuellen Registrierungspflicht angegeben werden muss – auf dem Ausweis in deutscher Sprache gar nicht aufscheint. Dies ist besonders problematisch, wenn sich die Adressnamen in deutscher und italienischer Sprache stark unterscheiden, wie z.B. in der Gemeinde Kaltern, wo der Marktplatz mit „piazza principale“ übersetzt wird. Der Bürger wird somit genötigt, die italienische Adressbezeichnung zu verwenden.“
Der Südtiroler Landtag hatte auch hierzu bereits 2018 mit großer Mehrheit beschlossen, dass auf den neuen Identitätskarten „die Angaben in den auszufüllenden freien Feldern – gemäß der Volksgruppenstärke in Südtirol – in der Reihung Deutsch, Italienisch und Ladinisch erfolgen“.
Die deutsche Sprache sei kein fakultativer Zusatz, den man nur verwendet, wenn irgendwo noch ein wenig Platz zur Verfügung steht, sondern ist in Südtirol als Amtssprache völlig gleichberechtigt. „Mehr noch, es besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung zur Zweisprachigkeit“, so die STF
Aus diesem Grunde bringt die Süd-Tiroler Freiheit diese Woche folgenden Beschlussantrag zur Abstimmung:
- Der Südtiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür zu verwenden, dass sämtliche historische Hofnamen anerkannt und nicht aus den Meldeamtsregistern gestrichen werden.
- Der Südtiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, sich dafür zu verwenden, dass alle deutschen Straßennamen in die staatlichen Adress-Register aufgenommen werden.
- Der Südtiroler Landtag fordert die Landesregierung auf, für die Umsetzung des genehmigten Beschlussantrages 884/18 zu sorgen, damit auf den neuen Identitätskarten die Angaben in den auszufüllenden freien Feldern – gemäß der Volksgruppenstärke – in der Reihung Deutsch, Italienisch und Ladinisch erfolgen.
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Kommentare (4)
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robby
Wen wunderts bei unserem italo – affinen Landeshauptmann? (Tifo für die italienische Fußball Nationalelf). Hauptsache seine steuerfreien Einkünfte werden vom Rechnungshof nicht beanstandet.
Beim nächsten Österreichbesuch sollten sie ihm einen Tritt in den Allerwertesten geben.