Fairer Wettbewerb
Am 1. Juli treten neue EU-Vorschriften zur Anwendung der Mehrwertsteuer in Kraft, welche den grenzüberschreitenden Fernabsatz vereinfachen sollen. Was dies für Online-Transaktionen bedeutet.
Der Erfolg des Onlinehandels, welcher Hand in Hand mit der fortschreitenden technologischen Entwicklung geht, hat die Art und Weise, Handel zu betreiben und Einkäufe zu tätigen, grundlegend verändert. Mit den Covid-19-bedingten Einschränkungen schwang der Onlinehandel nochmals zu neuen Höhen auf.
Durch die Modernisierung der europäischen Regeln für die Anwendung der Mehrwertsteuer (MwSt.) auf grenzüberschreitende Online-Transaktionen, welche von der EU-Richtlinie 2017/2455 vorgesehen sind, ergeben sich einige Neuigkeiten, berichtet das Europäische Verbraucherzentrum Italien (EVZ).
Was ändert sich durch die Mehrwertsteuerreform konkret für die VerbraucherInnen?
Die europäischen VerbraucherInnen müssen ihre Kaufgewohnheiten nicht umstellen, aber wenn sie auf Nicht-EU-Websites einkaufen, müssen sie auf den Endpreis des gekauften Produkts achten:
Ab dem 1. Juli 2021 werden nämlich Waren auch mit einem Wert von unter 22 €, die aus Nicht-EU-Ländern kommen, der Zahlung der Mehrwertsteuer unterliegen.
Damit wird der faire Wettbewerb zwischen EU- und Nicht-EU-Online-Verkäufern sowie zwischen Online-Shops und „realen“ Geschäften wiederhergestellt, eine Tatsache, die im Zusammenhang mit der durch Covid-19 verursachten Krise von noch größerer Bedeutung ist, so das EVZ.
Die wichtigsten Neuheiten auf einen Blick:
- Die Mehrwertsteuer wird an dem Ort abgeführt, an dem der Verbrauch der Waren und Dienstleistungen erfolgt;
- dank zweier neuer digitaler Plattformen, der einzigen Anlaufstelle (OSS) und der einzigen Anlaufstelle für den Import (IOSS), wird Unternehmen ein einfaches und einheitliches System für die Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Transaktionen mit EU-Kunden zur Verfügung gestellt;
- die digitalen Plattformen werden direkt für die Mehrwertsteuerverpflichtungen bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen von Waren und Verkäufen von Waren, die sich bereits im EU-Gebiet befinden, die von Steuerpflichtigen mit Sitz außerhalb der EU durchgeführt werden, sowie bei Fernverkäufen von Waren mit einem Wert bis zu 150 EUR, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, verantwortlich sein.
Die Vorteile für VerbraucherInnen:
- VerbraucherInnen die in der EU einkaufen, müssen keine Mehrwertsteuerpflichten erfüllen; die neuen Mehrwertsteuervorschriften zielen vielmehr darauf ab, eine einfachere und einheitlichere Besteuerung und Regelung für die von der Besteuerung Betroffenen zu gewährleisten;
- Ab dem 1. Juli 2021 müssen für Waren mit einem Wert von bis zu 150 €, die aus Drittländern bezogen werden, keine zusätzlichen Zollgebühren gezahlt werden, sofern der Verkäufer im neuen Mehrwertsteuersystem registriert ist und die einheitliche Anlaufstelle für die Einfuhr (IOSS) nutzt;
- Wenn der Verkäufer im neuen Mehrwertsteuersystem registriert ist und das IOSS-System nutzt, hat der Verbraucher Gewissheit über den Endpreis seiner Online-Einkäufe ohne unerwartete Kosten bei der Lieferung, unabhängig davon, ob die Waren aus der EU oder von außerhalb kommen; andernfalls muss er die Mehrwertsteuer und möglicherweise einige Zollgebühren zahlen, die dem Spediteur für die Einfuhr in die EU in Rechnung gestellt werden.
„Der elektronische Handel hat es den Verbrauchern ermöglicht, in vollem Umfang vom Binnenmarkt zu profitieren, da er den Zugang zu einer großen Auswahl von Produkten und Dienstleistungen zum interessanten Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Nicht selten erlebten VerbraucherInnen jedoch bei der Lieferung unangenehme Überraschungen, da sich der Endpreis des Produkts aufgrund von Einfuhrgebühren als höher herausstellte. Mit den neuen Mehrwertsteuerregeln profitieren VerbraucherInnen von einer größeren Preistransparenz, vor allem aber von einem faireren Markt„, erklärt Monika Nardo, Koordinatorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien in Bozen.
Die Risiken für VerbraucherInnen:
- Wenn VerbraucherInnen Nicht-EU-Produkte von Shops kaufen, die nicht beim IOSS registriert sind, fallen möglicherweise zusätzlich zu dem zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preis die Mehrwertsteuer und andere zusätzliche Kosten an, die der Nicht-EU-Händler gegebenenfalls nicht im Voraus angegeben hat;
- da Produkte bis zu einem Wert von 150 €, die von außerhalb der EU importiert werden, ebenfalls der Mehrwertsteuer unterliegen, könnten Shops ihre Preise erhöhen.
„Beim Kauf von Produkten auf E-Commerce-Plattformen, die von Verkäufern und Marktplätzen außerhalb der EU stammen, sollten VerbraucherInnen einen zusätzlichen Blick auf die Posten Mehrwertsteuer und Postgebühren werfen, um zu prüfen, ob diese im Preis enthalten sind oder nicht„, fügt Barbara Klotzner, Beraterin des Europäischen Verbraucherzentrum, abschließend hinzu, „und es ist wohl davon auszugehen, dass die Endpreise der Produkte steigen werden, da sie nun alle mit dem Mehrwertsteuersatz besteuert werden„.
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