Unterstützung für Eltern
Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, weist auf den Umstand hin, dass die Südtiroler Tourismuskasse, die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk und die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor ihren Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung in den Sommermonaten gewähren.
„Die langen Sommerferien stellen viele berufstätige Eltern vor die Herausforderung eine angemessene Kinderbetreuung zu gewährleisten. Viele greifen dabei auf die zahlreichen Angebote externer Betreuungseinrichtungen und Organisationen zurück. Um den Eltern zumindest eine Unterstützung in finanzieller Hinsicht zu gewähren, haben die Südtiroler Tourismuskasse, die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk und die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor jeweils eigene Unterstützungsleistungen beschlossen, die wie folgt aussehen“, so der ASGB-Chef.
- Südtiroler Tourismuskasse (STK):
Mitglieder der Südtiroler Tourismuskasse (STK) können um die Rückerstattung von maximal je 300 Euro pro Kind für die Sommerbetreuung der Kinder im Zeitraum von
Mitte Juni (Schulende) bis Anfang September 2021 (Schulanfang) ansuchen. Das Angebot gilt für Kinder im Altervon 0 bis 13 (+ 364 Tage) Jahren. Anrecht auf die Unterstützung haben alle Arbeitnehmer, Familienmitglieder und Firmeninhaber von Hotel- und Gastbetrieben, die den Beitrag an die Bilaterale Körperschaft Südtiroler Tourismuskasse (STK) für den Zeitraum Juli und August 2021 sowie mindestens drei Monate im Jahr 2020 vorweisen können.
Der Antrag um Unterstützung kann bis 31. Oktober 2021 eingereicht werden.
- Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH):
Mitglieder der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk (BKH) können um Unterstützungsleistungen für außerschulische Tätigkeiten ansuchen. Der Betrag erhöht sich von ehemals 200 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder, auf 250 Euro. Im Wesentlichen kann damit um die Erstattung von 40 Prozent (bis zum Höchstbeitrag von 250 Euro) für sportliche Aktivitäten, für kulturelle Aktivitäten
(zum Beispiel: Sprachkurs, Musikunterricht etc.) und für die Betreuung während der Schließungszeit der Schulen oder Kindergärten angesucht werden. Die Leistung gilt
für Kinder, die höchstens 14 Jahre alt sind (bis zum 15. Geburtstag).
- Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK):
Mitglieder der bilateralen Körperschaft für den Tertiärsektor können um eine Spesenrückvergütung von 65 Prozent der angefallenen Kosten in den konventionierten Partnereinrichtungen ansuchen. Anrecht haben alle Betriebe und Angestellten des Handels- und Dienstleistungssektors Südtirols, die den Mitgliedsbeitrag seit mindestens sechs Monaten regelmäßig einzahlen. Auf dem eigenen Lohnstreifen müssen die Abzüge dieser Beiträge aufscheinen. Dabei werden zwei Perioden abgedeckt, wobei zwei getrennte Ansuchen gestellt werden müssen. Die Leistung gilt für Kinder bis zu 14 Jahren (13 Jahre und 364 Tage).
SOMMER: 17. JUNI BIS 4. SEPTEMBER 2021
Wenn bereits vor dem 17. Juni angesucht wurde, wird die Vergütung vom 17. Juni bis 4. September berechnet. Wenn nach dem 17. Juni angesucht wird, wird die Vergütung ab Erhalt des Ansuchens bis zum 4. September berechnet.
WINTER: 1. NOVEMBER 2021 BIS 28. FEBRUAR 2022
Wenn vor dem 1. November angesucht wird, wird die Vergütung vom 1. November bis 28. Februar berechnet. Wenn nach dem 1. November angesucht wird, wird die Vergütung ab Erhaltsdatum bis zum 24. Februar berechnet.
Tony Tschenett ruft die Mitglieder der diversen Körperschaften auf, zahlreich für die Vergütungen anzusuchen, denn sie stellen doch eine spürbare Entlastung der Haushaltskassen dar.
Weitere Informationen und welche Dokumente dem Antrag beizulegen sind, können auf der Website der jeweiligen Bilateralen Körperschaft nachgelesen werden:
Südtiroler Tourismuskasse (STK): www.stk-cta.it/de
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH): www.eba-bz.it/de
Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor (EbK): www.ebk.bz.it/de/
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