Einreise ohne Test
Die Handelskammer begrüßt die weiteren Öffnungsschritte, darunter die Erleichterungen bei der Einreise für Geimpfte und Genesene.
Der italienische Gesundheitsminister Roberto Speranza hat am vergangenen Freitag eine Verordnung erlassen, die vorsieht, dass gegen das Coronavirus geimpfte Personen und Genesene bei der Einreise nach Italien kein negatives Testergebnis mehr vorweisen müssen. Dies gilt für Einreisen aus EU-Staaten, USA, Kanada und Japan.
Als geimpft zählt man dabei bereits 15 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis. Als genesen gelten Personen mit einem Nachweis, der bescheinigt, in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein. Alle anderen Personen benötigen einen Testnachweis (Antigen- oder PCR-Test), der nicht älter als 48 Stunden ist.
Ein Nachweis, der diese Voraussetzungen bescheinigt, ist der grüne Pass, der in Europa „EU Digital COVID Certificate“ genannt wird. Dieser wird in Italien vom Gesundheitsministerium ausgestellt und kann unter www.dgc.gov.it entweder mit der digitalen Identität (SPID- oder CIE) oder mit den Daten der Gesundheitskarte heruntergeladen werden. Auch mithilfe der Immuni App ist das „EU digital COVID certificate“ erhältlich.
Darüber hinaus können Ärzte und Apotheker durch den Zugriff auf das Gesundheitskarten-System das grüne Zertifikat ausstellen. Dafür benötigt man die Steuernummer und die Daten der Gesundheitskarte, die dem Arzt oder dem Apotheker vorgelegt werden müssen.
Die Online-Registrierung über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) muss jedoch weiterhin bei der Einreise nach Italien vorgenommen und digital oder in Papierform mitgeführt werden.
„Wir als Handelskammer sind erfreut über diese weiteren Öffnungsschritte, mit denen wir wieder mehr in die Normalität zurückkehren können. Auch der Einführung eines europaweiten grünen Zertifikats sehen wir als Handelskammer sehr positiv entgegen“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Seit Sonntag in der Nacht ist in Südtirol auch die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. So sieht es die Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 25 vom vergangenen Freitag vor. Auch die verkürzten Öffnungszeiten der Südtiroler Gastronomiebetriebe am Abend wurden abgeschafft, womit die Betriebe wieder laut den auf ihrer Betriebserlaubnis aufscheinenden Öffnungszeiten geöffnet halten dürfen.
Weiters wurde die Einschränkung aufgehoben, dass in den Innenbereichen der Gastronomiebetriebe maximal vier Personen an einem Tisch sitzen dürfen oder alle Personen im Besitz eines gültigen CoronaPass Südtirol sein müssen.
Ab nun gilt wieder, dass beim Sitzen der Abstand von 1 Meter eingehalten wird. Ausnahmen gibt es bei geeigneten Trennvorrichtungen zwischen Personen und bei Menschen aus demselben Haushalt. In diesen Fällen kann der Abstand von einem Meter unterschritten werden.
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