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Der Sture

Luis Durnwalder

Die TAGESZEITUNG dokumentiert jetzt, wie und warum es zur rechtskräftigen Verurteilung von Alt-LH Luis Durnwalder in der Sonderfonds-Affäre gekommen ist – und zeigt auf, wie der Alt-LH mit einem blauen Auge davongekommen wäre.

von Artur Oberhofer

Im Oktober 2012 brach innerhalb der SVP-Fraktion im Südtiroler Landtag Panik aus. Luis Durnwalder war wegen der Gebarung seines Repräsentationsfonds und seines Sonderfonds ins Visier von Rechnungshof und Staatsanwaltschaft geraten.

Die einschlägige Rechtslage in Südtirol war damals äußerst dürftig. Das Landesgesetz Nr .6 vom 17 August 1989 sah vor, dass die Landesregierung einen Repräsentationsfonds zur Verfügung hatte und verwies für Kriterien und Verfahrensweisen auf einen Beschluss der Landesregierung. Der Sonderfonds kam mit Landesgesetz Nr. 6 vom 11. August 1994 dazu.

Während der Repräsentationsfonds Ausgaben im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegenüber Dritten zu Repräsentationszwecken vorsah und genau belegt werden musste, musste der Sonderfonds nur im Zusammenhang mit dem politischen Mandat stehen.

Vor allem mussten die Ausgaben aus dem Sonderfonds nicht dokumentiert werden.

Die finanzielle Ausstattung der beiden Fonds für den LH und die Mitglieder der Landesregierung wurde jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.

Es war damals, in der Blütezeit der Durnwalder-Regentschaft, üblich, dass Politiker Spenden aller Art –

von der Kuhglocke für den Viehzucht-Verein über die Spende beim Maturaball – aus diesem Fonds bezahlten.

Im Jahr 2009 kam es jedoch zu einem bahnbrechenden Urteil des Kassationsgerichtshofes, das den Umgang mit öffentlichen Geldern strengen Kriterien unterwarf und die bis dahin gängige Praxis der willkürlichen Spendenvergabe für unzulässig erklärte.

Auf der Grundlage dieses Urteils der Höchstrichter aus dem Jahr 2009 nahm die Staatsanwaltschaft Durnwalders Sonderfonds genauer unter die Lupe.

Den Stein ins Rollen brachte Robert Schülmers,  der berühmt-berüchtigte Staatsanwalt am Rechnungshof.

Schülmers war es, der die Akte LH-SoFo an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht weiterleitete. Somit war Staatsanwalt Guido Rispoli verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen.
Klammer auf: Luis Durnwalder beklagte sich später darüber, dass nur gegen ihn ermittelt worden sei – und nicht auch gegen alle anderen Politiker, die über einen Sonderfonds verfügen konnten.

Alt-LH Luis Durnwalder mit seinem Anwalt Gerhard Brandstätter

Was Durnwalder nie sagte: Zwischen ihm und den einzelnen Landesräten  gab es einen entscheidenden Unterschied: Während Luis Durnwalder als LH einen Sonderfonds von circa 100.000 Euro im Jahr zur Verfügung hatte, hatten die anderen Mitglieder der Landesregierung nur 5000 Euro im Jahr an nicht zu belegenden Geldern zur Verfügung.

Klammer geschlossen.

Die Rechnung ist bald gemacht: Luis Durnwalder hatte beispielsweise im Jahr 2012 zwischen Repräsentationsfonds und Sonderfonds sage und schreibe 227.200 Euro zur Verfügung, das sind rund 19.000 Euro im Monat. Viel Geld für Kuhglocken, Spenden an Musikkapellen und Trinkgelder.

Die Ausweisung von immer höheren Beträgen für den Landeshauptmann in den Haushaltsgesetzen hatte bereits lange vor den Ermittlungen für Proteste seitens der Opposition und auch für Unmut innerhalb der SVP-Fraktion gesorgt.

Als die Sonderfonds-Ermittlungen publik wurden, reagierte die damalige Vizepräsidentin des Landtages Julia Unterberger, die selbst Anwältin ist und die drohende Gefahr erkannte, sofort und legte einen Gesetzesentwurf vor, der die Materie genau regelte und vor allem den Sonderfonds im Sinne eines nichtbelegungsbedürftigen Fonds abschaffte. Dies gegen den Widerstand des damaligen LH und einiger Landesregierungsmitglieder, die trotz der Ermittlungen auf die Aufrechterhaltung des Fonds pochten.

Trotz der Querschüsse aus den eigenen Reihen wurde die Lex Unterberger (das Landesgesetz vom 18. März 2013 Nr. 4) schließlich verabschiedet.

Staatsanwalt Guido Rispoli erklärte später, dass diese prompte Reaktion des Landtages ihn vor weiteren Ermittlungen zum Sonderfonds gegen andere Politiker abgehalten habe.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich Staatsanwalt Rispoli sichtlich unwohl dabei fühlte, gegen den amtierenden Landeshauptmann ermitteln zu müssen. Und es ist ebenfalls hinlänglich bekannt, dass Rispoli mehrmals versucht hat, dem damaligen LH goldene Brücken für ein möglichst unspektakuläres Ende dieser Angelegenheit zu bauen.

Das bestätigen auch Durnwalders Anwälte.

So bot Rispoli dem damaligen LH mehrmals einen Vergleich („patteggiamento“) an.

Vor allem aber stellte er Durnwalders handschriftliche Aufzeichnungen über die Verwendung der Gelder nicht in Frage – ein Entgegenkommen von erheblicher Bedeutung, denn die Kritzeleien Durnwalders waren faktisch und juridisch das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

Die Aufzeichnungen hatten – zumindest juridisch – keinen Beweiswert dafür, dass er die Geldertatsächlich an Dritte ausgezahlt hat.

Im Gegenteil: Aus dem Auszug des Kontos, auf dem die Gelder des Sonderfonds verwaltet wurden, gingen zahlreiche private Ausgaben hervor: Arztrechnungen, Müllabfuhr und Wassergebühren, Winterreifen und das Betanken des privaten Fahrzeuges, Ausgaben für die Lebensgefährtin usw.)

Während der LH seine Essen und Spenden mit Geldern aus seinem gut ausgestatteten Repräsentationsfonds beglich, gingen aus den Auszügen des Sonderfonds-Kontos hauptsächlich private Ausgaben hervor.

Durnwalder behauptete, er habe die privaten Ausgaben mit Spenden, die er aus eigener Tasche gezahlt habe, kompensiert.

Für diesen Umstand konnte er allerdings keinerlei Beweis erbringen, seine handschriftlichen Aufzeichnungen haben – wie gesagt – keinen Beweiswert.

Nichtsdestotrotz stellte Rispoli von Anfang an klar, dass er die diesbezügliche Darstellung des LH nicht in Zweifel ziehen wolle. Rispolis Argumentation war, dass die Gebarung des Sonderfonds im Lichte des Kassationsurteiles von 2009 in jedem Fall widerrechtlich sei. Damit hatte Rispoli eine gefährliche Prozessstrategie gewählt, wie die Freisprüche in erster und zweiter Instanz belegen. Doch vor allem bewahrte er den LH vor dem Vorwurf, er habe öffentliches Geld in die eigene Tasche gesteckt.

Luis Durnwalder pflegt bis heute die Mär, er sei nur oder vor allem deswegen in die Fänge der Justiz geraten, weil er über seine Zahlungen an Dritte penibel Buch geführt habe. Dem ist nicht so: Die Aufzeichnungen hatten nicht nur keinen Beweiswert für Durnwalders Entlastung – sondern sie waren ein zweischneidiges Schwert.

Denn wenn man – wie  Staatswalt Rispoli damals – davon ausgegangen ist, dass Spenden illegal sind, sind die Kritzeleien des Alt-LH einem Geständnis gleichgekommen.

Durnwalder und seine Verteidiger wollten aber beides: kein Schuldeingeständnis, aber die Anerkennung der Kritzeleien als entlastendes Element.

Den von Rispoli vorgeschlagenen Vergleich ablehnend, ist es für Durnwalder in den ersten beiden Instanzen gut gelaufen. Da die Staatsanwaltschaft die Aufzeichnungen nicht in Frage stellte, fehlte der Vorsatz. Das Landesgericht in Bozen sprach Durnwalder mit der Begründung frei, dass in seinem Fall der Vorsatz fehle – nach dem Motto, die Verwaltung des Sonderfonds sei immer so gehandhabt worden, daher habe Durnwalder kein Unrechtsbewusstsein entwickelt und stets im guten Glauben gehandelt.

Hätte Guido Rispoli den Aufzeichnungen Durnwalders keine Bedeutung beigemessen, sie für wertlos erklärt, dann wäre die Tatsache, dass Durnwalder die Gelder für private Zwecke verwendet hat, belegt gewesen. Und die Verurteilung wäre wohl weit drastischer ausgefallen.

Dann war es der Alt-LH, der (möglicherweise unbewusst) weiteres Öl ins Feuer goss.

Nicht ahnend, dass er indirekt eine palastinterne Fehde befeuern würde, ließ sich Luis Durnwalder nach dem Freispruch zusammen mit Cuno Tarfusser beim Entkorken einer Sektflasche in einer Bar nahe des Gerichtspalastes fotografieren,

Es war nur allzu klar, dass die so brüskierte Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten und auch Kassationsbeschwerde erheben würde. Und es war ebenfalls klar, dass der ObersteGerichtshof auf seinen festgelegten Prinzipien beharren würde.

Sprich: Das Höchstgericht hatte festgelegt, dass öffentliche Gelder nicht für private Zwecke hergenommen werden dürfen, dabei – so die Richter – sei es unerheblich, ob die Gelder eine Stunde oder Tage oder Wochen später zurückgezahlt wurden oder ob Durnwalder faktisch angeblich ein Guthaben hatte, weil er Gelder aus eigener Tasche für Repräsentationszwecke vorgestreckt hatte.

Spätestens nach der Rückverweisung der Strafsache an das Oberlandesgericht Trient durch die Höchstrichter war Juristen klar, dass die Spielräume für Durnwalder ganz eng würden.

In der Tat verurteilte das Oberlandesgericht Luis  Durnwalder wegen Amtsunterschlagung, da er nicht berechtigt gewesen sei, öffentliche Gelder für private Zwecke zu verwenden, ganz unabhängig von eventuellen (nicht bewiesenen) Verrechnungen.

Durnwalders Anwälte hatten ein Sachverständigen-Gutachten über die angeblichen Verrechnungen beantragt, wobei dies keine Frage eines Gutachtens wäre, sondern eine Beweisfrage. Die Beweislast wäre bei ihm gelegen.

Abgesehen davon hat das Urteil die angeblichen Verrechnungen als irrelevant erkannt, dem folgt die Irrelevanz eines etwaigen Gutachtens zu diesem Thema.

Nachdem der Kassationsgerichtshof die Beschwerde gegen dieses Urteil von Durnwalder für unzulässig erklärt hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Durnwalder will sich an den europäischen Menschenrechtsgerichthof wenden, weil ein entscheidender Beweis, nämlich das Gutachten, nicht zugelassen worden sei.

Experten gehen davon aus, dass der Gang nach Straßburg keinen Erfolg zeitigen werde.

Für Durnwalder kommt es noch dicker: Denn jetzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft einen zweiten Sonderfonds-Prozess anstrengen will.

Die Fakten: Die Staatsanwaltschaft hatte im Herbst 2012 mit den Ermittlungen zum Sonderfonds begonnen. Im März 2013 wurde der Sonderfonds abgeschafft.

Allerdings: Obwohl die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen hatte, hat LH Luis Durnwalder in der Zeit zwischen November 2012 und März 2013 gleich weitergemacht wie zuvor. Durnwalder hat zwar keine sogenannten Kompensierungen (Verrechnungen) mehr getätigt, aber er hat weiterhin unbeeindruckt Geld aus dem Sonderfonds in Form von Spenden oder Trinkgeldern an Dritte weitergeben – und dies obwohl er von juristisch bewanderten Parteikollegen gewarnt worden war.

Jetzt wird die Staatsanwaltschaft dem Alt-LH die nächste Rechnung präsentieren. In den Monaten November 2012 bis März 2013 hat Durnwalder nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft rund 24.000 Euro aus dem Sonderfonds widerrechtlich verwendet.

Durnwalders Problem: Da er zu dem Zeitpunkt bereits über die Ermittlungen gegen ihn informiert war, kann er jetzt schlecht behaupten, er habe im guten Glauben gehandelt. Und weil die andere Verurteilung, die jetzt rechtskräftig geworden ist, den fraglichen Zeitraum nicht abdeckt, war klar, dass die Staatsanwaltschaft auch in dieser Sache aktiv werden muss und gegen Durnwalder einen neuen SoFo-Prozess anstrengen wird.

Spätestens dann wird sich Luis Durnwalder fragen müssen, ob seine Strategie der Sturheit die richtige war.

 

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