Du befindest dich hier: Home » News » Der Sture

Der Sture

Luis Durnwalder

Die TAGESZEITUNG dokumentiert jetzt, wie und warum es zur rechtskräftigen Verurteilung von Alt-LH Luis Durnwalder in der Sonderfonds-Affäre gekommen ist – und zeigt auf, wie der Alt-LH mit einem blauen Auge davongekommen wäre.

von Artur Oberhofer

Im Oktober 2012 brach innerhalb der SVP-Fraktion im Südtiroler Landtag Panik aus. Luis Durnwalder war wegen der Gebarung seines Repräsentationsfonds und seines Sonderfonds ins Visier von Rechnungshof und Staatsanwaltschaft geraten.

Die einschlägige Rechtslage in Südtirol war damals äußerst dürftig. Das Landesgesetz Nr .6 vom 17 August 1989 sah vor, dass die Landesregierung einen Repräsentationsfonds zur Verfügung hatte und verwies für Kriterien und Verfahrensweisen auf einen Beschluss der Landesregierung. Der Sonderfonds kam mit Landesgesetz Nr. 6 vom 11. August 1994 dazu.

Während der Repräsentationsfonds Ausgaben im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegenüber Dritten zu Repräsentationszwecken vorsah und genau belegt werden musste, musste der Sonderfonds nur im Zusammenhang mit dem politischen Mandat stehen.

Vor allem mussten die Ausgaben aus dem Sonderfonds nicht dokumentiert werden.

Die finanzielle Ausstattung der beiden Fonds für den LH und die Mitglieder der Landesregierung wurde jährlich im Haushaltsgesetz festgelegt.

Es war damals, in der Blütezeit der Durnwalder-Regentschaft, üblich, dass Politiker Spenden aller Art –

von der Kuhglocke für den Viehzucht-Verein über die Spende beim Maturaball – aus diesem Fonds bezahlten.

Im Jahr 2009 kam es jedoch zu einem bahnbrechenden Urteil des Kassationsgerichtshofes, das den Umgang mit öffentlichen Geldern strengen Kriterien unterwarf und die bis dahin gängige Praxis der willkürlichen Spendenvergabe für unzulässig erklärte.

Auf der Grundlage dieses Urteils der Höchstrichter aus dem Jahr 2009 nahm die Staatsanwaltschaft Durnwalders Sonderfonds genauer unter die Lupe.

Den Stein ins Rollen brachte Robert Schülmers,  der berühmt-berüchtigte Staatsanwalt am Rechnungshof.

Schülmers war es, der die Akte LH-SoFo an die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht weiterleitete. Somit war Staatsanwalt Guido Rispoli verpflichtet, die Ermittlungen aufzunehmen.
Klammer auf: Luis Durnwalder beklagte sich später darüber, dass nur gegen ihn ermittelt worden sei – und nicht auch gegen alle anderen Politiker, die über einen Sonderfonds verfügen konnten.

Alt-LH Luis Durnwalder mit seinem Anwalt Gerhard Brandstätter

Was Durnwalder nie sagte: Zwischen ihm und den einzelnen Landesräten  gab es einen entscheidenden Unterschied: Während Luis Durnwalder als LH einen Sonderfonds von circa 100.000 Euro im Jahr zur Verfügung hatte, hatten die anderen Mitglieder der Landesregierung nur 5000 Euro im Jahr an nicht zu belegenden Geldern zur Verfügung.

Klammer geschlossen.

Die Rechnung ist bald gemacht: Luis Durnwalder hatte beispielsweise im Jahr 2012 zwischen Repräsentationsfonds und Sonderfonds sage und schreibe 227.200 Euro zur Verfügung, das sind rund 19.000 Euro im Monat. Viel Geld für Kuhglocken, Spenden an Musikkapellen und Trinkgelder.

Die Ausweisung von immer höheren Beträgen für den Landeshauptmann in den Haushaltsgesetzen hatte bereits lange vor den Ermittlungen für Proteste seitens der Opposition und auch für Unmut innerhalb der SVP-Fraktion gesorgt.

Als die Sonderfonds-Ermittlungen publik wurden, reagierte die damalige Vizepräsidentin des Landtages Julia Unterberger, die selbst Anwältin ist und die drohende Gefahr erkannte, sofort und legte einen Gesetzesentwurf vor, der die Materie genau regelte und vor allem den Sonderfonds im Sinne eines nichtbelegungsbedürftigen Fonds abschaffte. Dies gegen den Widerstand des damaligen LH und einiger Landesregierungsmitglieder, die trotz der Ermittlungen auf die Aufrechterhaltung des Fonds pochten.

Trotz der Querschüsse aus den eigenen Reihen wurde die Lex Unterberger (das Landesgesetz vom 18. März 2013 Nr. 4) schließlich verabschiedet.

Staatsanwalt Guido Rispoli erklärte später, dass diese prompte Reaktion des Landtages ihn vor weiteren Ermittlungen zum Sonderfonds gegen andere Politiker abgehalten habe.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich Staatsanwalt Rispoli sichtlich unwohl dabei fühlte, gegen den amtierenden Landeshauptmann ermitteln zu müssen. Und es ist ebenfalls hinlänglich bekannt, dass Rispoli mehrmals versucht hat, dem damaligen LH goldene Brücken für ein möglichst unspektakuläres Ende dieser Angelegenheit zu bauen.

Das bestätigen auch Durnwalders Anwälte.

So bot Rispoli dem damaligen LH mehrmals einen Vergleich („patteggiamento“) an.

Vor allem aber stellte er Durnwalders handschriftliche Aufzeichnungen über die Verwendung der Gelder nicht in Frage – ein Entgegenkommen von erheblicher Bedeutung, denn die Kritzeleien Durnwalders waren faktisch und juridisch das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind.

Die Aufzeichnungen hatten – zumindest juridisch – keinen Beweiswert dafür, dass er die Geldertatsächlich an Dritte ausgezahlt hat.

Im Gegenteil: Aus dem Auszug des Kontos, auf dem die Gelder des Sonderfonds verwaltet wurden, gingen zahlreiche private Ausgaben hervor: Arztrechnungen, Müllabfuhr und Wassergebühren, Winterreifen und das Betanken des privaten Fahrzeuges, Ausgaben für die Lebensgefährtin usw.)

Während der LH seine Essen und Spenden mit Geldern aus seinem gut ausgestatteten Repräsentationsfonds beglich, gingen aus den Auszügen des Sonderfonds-Kontos hauptsächlich private Ausgaben hervor.

Durnwalder behauptete, er habe die privaten Ausgaben mit Spenden, die er aus eigener Tasche gezahlt habe, kompensiert.

Für diesen Umstand konnte er allerdings keinerlei Beweis erbringen, seine handschriftlichen Aufzeichnungen haben – wie gesagt – keinen Beweiswert.

Nichtsdestotrotz stellte Rispoli von Anfang an klar, dass er die diesbezügliche Darstellung des LH nicht in Zweifel ziehen wolle. Rispolis Argumentation war, dass die Gebarung des Sonderfonds im Lichte des Kassationsurteiles von 2009 in jedem Fall widerrechtlich sei. Damit hatte Rispoli eine gefährliche Prozessstrategie gewählt, wie die Freisprüche in erster und zweiter Instanz belegen. Doch vor allem bewahrte er den LH vor dem Vorwurf, er habe öffentliches Geld in die eigene Tasche gesteckt.

Luis Durnwalder pflegt bis heute die Mär, er sei nur oder vor allem deswegen in die Fänge der Justiz geraten, weil er über seine Zahlungen an Dritte penibel Buch geführt habe. Dem ist nicht so: Die Aufzeichnungen hatten nicht nur keinen Beweiswert für Durnwalders Entlastung – sondern sie waren ein zweischneidiges Schwert.

Denn wenn man – wie  Staatswalt Rispoli damals – davon ausgegangen ist, dass Spenden illegal sind, sind die Kritzeleien des Alt-LH einem Geständnis gleichgekommen.

Durnwalder und seine Verteidiger wollten aber beides: kein Schuldeingeständnis, aber die Anerkennung der Kritzeleien als entlastendes Element.

Den von Rispoli vorgeschlagenen Vergleich ablehnend, ist es für Durnwalder in den ersten beiden Instanzen gut gelaufen. Da die Staatsanwaltschaft die Aufzeichnungen nicht in Frage stellte, fehlte der Vorsatz. Das Landesgericht in Bozen sprach Durnwalder mit der Begründung frei, dass in seinem Fall der Vorsatz fehle – nach dem Motto, die Verwaltung des Sonderfonds sei immer so gehandhabt worden, daher habe Durnwalder kein Unrechtsbewusstsein entwickelt und stets im guten Glauben gehandelt.

Hätte Guido Rispoli den Aufzeichnungen Durnwalders keine Bedeutung beigemessen, sie für wertlos erklärt, dann wäre die Tatsache, dass Durnwalder die Gelder für private Zwecke verwendet hat, belegt gewesen. Und die Verurteilung wäre wohl weit drastischer ausgefallen.

Dann war es der Alt-LH, der (möglicherweise unbewusst) weiteres Öl ins Feuer goss.

Nicht ahnend, dass er indirekt eine palastinterne Fehde befeuern würde, ließ sich Luis Durnwalder nach dem Freispruch zusammen mit Cuno Tarfusser beim Entkorken einer Sektflasche in einer Bar nahe des Gerichtspalastes fotografieren,

Es war nur allzu klar, dass die so brüskierte Staatsanwaltschaft das Urteil anfechten und auch Kassationsbeschwerde erheben würde. Und es war ebenfalls klar, dass der ObersteGerichtshof auf seinen festgelegten Prinzipien beharren würde.

Sprich: Das Höchstgericht hatte festgelegt, dass öffentliche Gelder nicht für private Zwecke hergenommen werden dürfen, dabei – so die Richter – sei es unerheblich, ob die Gelder eine Stunde oder Tage oder Wochen später zurückgezahlt wurden oder ob Durnwalder faktisch angeblich ein Guthaben hatte, weil er Gelder aus eigener Tasche für Repräsentationszwecke vorgestreckt hatte.

Spätestens nach der Rückverweisung der Strafsache an das Oberlandesgericht Trient durch die Höchstrichter war Juristen klar, dass die Spielräume für Durnwalder ganz eng würden.

In der Tat verurteilte das Oberlandesgericht Luis  Durnwalder wegen Amtsunterschlagung, da er nicht berechtigt gewesen sei, öffentliche Gelder für private Zwecke zu verwenden, ganz unabhängig von eventuellen (nicht bewiesenen) Verrechnungen.

Durnwalders Anwälte hatten ein Sachverständigen-Gutachten über die angeblichen Verrechnungen beantragt, wobei dies keine Frage eines Gutachtens wäre, sondern eine Beweisfrage. Die Beweislast wäre bei ihm gelegen.

Abgesehen davon hat das Urteil die angeblichen Verrechnungen als irrelevant erkannt, dem folgt die Irrelevanz eines etwaigen Gutachtens zu diesem Thema.

Nachdem der Kassationsgerichtshof die Beschwerde gegen dieses Urteil von Durnwalder für unzulässig erklärt hat, ist das Urteil rechtskräftig.

Durnwalder will sich an den europäischen Menschenrechtsgerichthof wenden, weil ein entscheidender Beweis, nämlich das Gutachten, nicht zugelassen worden sei.

Experten gehen davon aus, dass der Gang nach Straßburg keinen Erfolg zeitigen werde.

Für Durnwalder kommt es noch dicker: Denn jetzt wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft einen zweiten Sonderfonds-Prozess anstrengen will.

Die Fakten: Die Staatsanwaltschaft hatte im Herbst 2012 mit den Ermittlungen zum Sonderfonds begonnen. Im März 2013 wurde der Sonderfonds abgeschafft.

Allerdings: Obwohl die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen hatte, hat LH Luis Durnwalder in der Zeit zwischen November 2012 und März 2013 gleich weitergemacht wie zuvor. Durnwalder hat zwar keine sogenannten Kompensierungen (Verrechnungen) mehr getätigt, aber er hat weiterhin unbeeindruckt Geld aus dem Sonderfonds in Form von Spenden oder Trinkgeldern an Dritte weitergeben – und dies obwohl er von juristisch bewanderten Parteikollegen gewarnt worden war.

Jetzt wird die Staatsanwaltschaft dem Alt-LH die nächste Rechnung präsentieren. In den Monaten November 2012 bis März 2013 hat Durnwalder nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft rund 24.000 Euro aus dem Sonderfonds widerrechtlich verwendet.

Durnwalders Problem: Da er zu dem Zeitpunkt bereits über die Ermittlungen gegen ihn informiert war, kann er jetzt schlecht behaupten, er habe im guten Glauben gehandelt. Und weil die andere Verurteilung, die jetzt rechtskräftig geworden ist, den fraglichen Zeitraum nicht abdeckt, war klar, dass die Staatsanwaltschaft auch in dieser Sache aktiv werden muss und gegen Durnwalder einen neuen SoFo-Prozess anstrengen wird.

Spätestens dann wird sich Luis Durnwalder fragen müssen, ob seine Strategie der Sturheit die richtige war.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (37)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • andreas

    Er hielt sich für unantastbar und Angriffe für Blasphemie.
    Die Klagen und Urteile sind kein Angriff auf die Autonomie, sondern ein Angriff auf System Durnwalder, Gelder willkürlich und politisch opportun zu verteilen.

    Ausnahmslos jeder, welcher von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber Gelder zur Verfügung gestellt bekommt weiß, dass diese nicht für private Zwecke verwendet werden dürfen.

    Was genau er vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte will, ist mir nicht klar.
    Glaube kaum, dass mit öffentlichen Geldern Nikolaus spielen ein Menschenrecht ist.

    Dass er nun erwartet, dass der Landeshauptmann sich für seine Verfehlungen einsetzt und er sich als Opfer sieht, ist mehr als zweifelhaft.

    • ostern

      @Andreas
      Wie es aus dem Bericht hervorgeht ist die Situation
      ganz klar. Ich kann auch nicht für ein vom Land genehmigtes
      Wohnbau-Darlehen für den Kauf einer Wohnung oder Bau eines Hauses,
      ein Auto kaufen. Oder schon??? So habe ich das verstanden.

      • asterix

        @ostern, ha, wie wenn du mit der Wohnbauförderung ein Auto kaufst und mit dem Geld das du schon in den Bau gesteckt hast verrechnest. Und zudem noch nur so freihändig belegst.

        • ostern

          @asterix
          Um klarzustellen, die Höhe des erhaltenen Wohnbau-Darlehens muss bei den Ausgaben natürlich belegt sein. Wenn mein Konto auf Null ist und das erhaltene Darlehen, zum Teil für andere Zwecke ausgebe, geht natürlich nicht in Ordnung. Hoffe bin klar genug gewesen.

    • echnaton

      @andreas

      muss dir 100% zustimmen …

  • pingoballino1955

    Ja ja Durnwalder:jede Ära geht mal zu Ende,zum Glück auch IHRE und ihre Spenden mit unseren Steuergeldern!

  • nochasupergscheiter

    19.000 euro im monat zur Verfügung ist schon krass
    Davon fast 10000 für representation und über 8000 zur völlig freien Verwendung!
    Wenn man dann noch hört dass durnwalder mehr gekriegt hat wie die Merkel…
    Naja ich weiss nicht auch die bezahlten Spesen… Z. B Winterreifen und tank Rechnungen sind mehr als komisch….
    Wenn der Fonds so frei verfügbar war, hätt ich das Geld halt nicht zurück gegeben… Motto : Das hab ich mir verdient… Schon andere südtiroler Politiker waren hier mehr als kreativ…

    • meintag

      Oberhofer müsste eigentlich weiter zurückgehen. Bereits mit Durnwalders Einstieg in die Politik als Bürgermeister brachte es mit sich dass Er die politische Religion Südtirols für seine Zwecke nutzen durfte. Im Grunde hätte die SVP mit Schuler bereits schon seit Jahren den nächsten Typ herangezogen welcher genau in das Muster fällt. Nur die Allmacht Durnwalders und die Zeit hat diesen verhindert.
      Muss dazu sagen dass ich kein Freund Durnwalders bin und war.

  • franz19

    Ist ja ganz einfach..Durnwalder hat sich die Wähler mit Steuergelder gekauft und jetzt spielt er der Unschuldige..
    Komische Welt…

  • hallihallo

    als erstes muß ich sagen, daß der Durnwalder ein mensch der mit hausverstand regiert und entschieden hat und dafür sei im sehr gedankt.
    zweitens muß man sagen , daß er ein sehr geselliger typ war und wahrscheinlich noch ist und somit bei allen gästen gern gesehen war.
    alle bürgermeister und vereinsvorsteher waren froh, in bei einer einweihung zu haben und er ist ja auch immer fleißig hingegangen.
    was mir aber immer schon unverständlich war, wieso er überall ein spende machen mußte. er wäre auch ohne spende ein gern gesehener gast gewesen, der die schirmherrschaft für maturabälle übernahm.
    und da muß ich schon sagen, daß wenn jemand, auch der landeshauptmann eine spende machen will, dann soll er sein privatgeld nehmen.
    mit null sonderfond wäre er gleich beliebt gewesen, dank seiner geselligen art und seiner verständnis für die probleme der bürger.
    zum verständnis: ich war nie um 4.00 bei lh.

  • prof

    Der grösste Fehler von ALT LH Durnwalder war,sich mit Staatsanwalt Schülmers anzulegen,welcher mit einen süffanten Lächeln schon wußte wie er ihm eins“Auswischen“ kann. Anstatt sich also mit Schülmers anzulegen,hätte er ihn öfters zur Marende mit einen „Watterle“ einladen sollen.

  • exodus

    Sich mit fremden Federn schmücken kostet und diesmal, hoffe ich, nicht die Steuerzahler!!!!!

  • adobei

    Danke Tageszeitung für diesen Bericht!

  • artimar

    Dass jemand als „stur“ gelten soll, nur weil jemand ein rechtsstaatliches Verfahren bevorzugt bzw. es sich leisten kann, nicht den in Italien praktizierten Weg, bekenne dich einfach schuldig, nach dem Motto, irgendwie sind wir doch alle schuldig, dann kommst am besten weg, versteht jemand mit einem anderen Rechtsverständnis nicht so gleich.
    Ja, so ist es. Im Nachhinein sind wir alle schlauer. Wohl auch „der Sture“.
    Das haben seine Amtskollegen, z.B. auch in Trient, dann wohl besser gemacht. Sie haben damals weder etwas aufgezeichnet noch Belege gesammelt.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen