Die zweite SoFo-Anklage
Es hört nicht auf für Alt-LH Luis Durnwalder: Nach dem rechtskräftigen Schuldspruch wegen Unterschlagung aus dem SoFo gibt es nun eine Anklage wegen „vergessener“ Kompensationen aus den Jahren 2012 und 2013. Es geht um 24.000 Euro.
Von Thomas Vikoler
Die zeitliche Überschneidung ist wohl rein zufällig, denn die zweite Anklage gegen Alt-LH Luis Durnwalder zum Sonderfonds (SoFo) erfolgte bereits vor einigen Monaten. Aber das Urteil der Kassation, mit dem der frühere Landeshauptmann vergangene Woche rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Amts-Unterschlagung verurteilt worden ist, spielt auch in diesem Verfahren eine erhebliche Rolle.
Es hört also nicht auf für Durnwalder, der sich von der Justiz verfolgt fühlt und vergangene Woche Vorwürfe gegen die Landesverwaltung wegen mangelnder Unterstützung in dem ersten Strafverfahren und in dem Verfahren vor dem Rechnungshof (ebenfalls mit rechtskräftiger Verurteilung) erhob.
Im zweiten Verfahren, zu dem am Dienstag am Landesgericht die Vorverhandlung stattfand, geht es um „vergessene“ Kompensationen aus den Jahren 2012 und 2013, die im Zuge der ersten Ermittlung des damaligen Oberstaatsanwaltes Guido Rispoli nicht berücksichtigt worden waren. Private Ausgaben in Höhe von 24.000 Euro, die während eines Zeitraumes fünf Monaten über den Sonderfonds verrechnet wurden.
Nach dem zweitinstanzlichen Schuldspruch gegen Durnwalder vor dem Berufungsgericht des Rechnungshofes beauftragte die Staatsanwaltschaft die Finanzwache, die in der ersten Anklage nicht berücksichtigten Kompensationen zu untersuchen.
Und man wurde offenbar fündig. Diese privaten Ausgaben aus dem SoFo waren als erstes von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof beanstandet worden.
Zur Erinnerung: Der damalige Landeshauptmann hatte, wie er und seine Anwälte stets betonen, gegenüber dem SoFo wegen aus der eigenen Tasche vorgestreckter Spenden stets ein Guthaben, wie auch die peniblen Abrechnungen dokumentierten.
Doch spätestens nach Aufhebung des zweitinstanzlichen Freispruchs durch die Kassation (Durnwalder war auch am Landesgericht vom Vorwurf der Amtsunterschlagung freigesprochen worden) wurde mehr als deutlich: Kompensationen von privatem mit öffentlichem Geld sind nach den Vorstellungen der römischen Höchstrichter nicht erlaubt. Öffentliches Geld darf grundsätzlich nicht für private Zwecke verwendet werden.
Das Oberlandesgericht Trient verurteilte Durnwalder deshalb 2019 im zweite Berufungsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft, vergangene Woche wies die Kassation die Beschwerde gegen den Schuldspruch als unzulässig ab. Die Urteilsbegründung wird in einigen Monaten nachgeliefert.
Aus diesem Grund beantragte Verteidiger Brandstätter bei der gestrigen Vorverhandlung zum zweiten SoFo-Strafverfahren gegen den Alt-LH eine Vertagung, die auch gewährt wurde. Die nächste Verhandlung findet im November statt. Bis dahin wird man mehr oder weniger wissen, in welche Richtung
Kommentare (38)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.