Das Anti-Mobbing-Gesetz
Der SGBCISL begrüßt die Verabschiedung des Anti-Mobbing-Gesetzes und spricht von einer Errungenschaft zum Schutz der Gesundheit und der Würde der ArbeitnehmerInnen.
Endlich gibt es auch in Südtirol ein Gesetz zur Prävention und Bekämpfung von Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz. Der SGBCISL begrüßt die Verabschiedung dieses Landesgesetzes.
Südtirol ist mit dem Anti-Mobbing-Gesetz gegenüber anderen Regionen allerdings in Verspätung. In Umbrien ist ein solches Gesetz bereits 2005 verabschiedet worden, im Veneto im Jahr 2010. Im Zuge des jahrelangen Werdegangs des Gesetzes musste so mancher Widerstand überwunden werden.
„Dieses Gesetz wird ein wichtiges Instrument sein, um die Aufmerksamkeit zu erhöhen, das Bewusstsein in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt für dieses Problem zu fördern und nicht zuletzt auch um Aktionen, Projekte und Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung des Phänomens umzusetzen“, so die Generalsekretäre Dieter Mayr und Donatella Califano.
„Von grundlegender Bedeutung für unsere Gewerkschaft ist die Einrichtung eines Anti-Mobbing-Dienstes für ArbeitnehmerInnen, die Schaffung von Netzwerken von Verbänden, Einrichtungen und Diensten sowie die aktive Einbeziehung der Sozialpartner.“
Die Frauengruppe des SGBCISLhat an der Ausarbeitung des Gesetzes mitgewirkt im Rahmen einer engen Zusammenarbeit zwischen den Gewerkschaften, der Gleichstellungsrätin sowie dem Landesbeirat für Chancengleichheit.
„Die Verabschiedung des Gesetzes mit 32 Ja-Stimmen und nur einer Enthaltung stimmt uns zuversichtlich, dass endlich die Zeit gekommen ist für einen Qualitätssprung bei der Bekämpfung aller Formen von Gewalt und Diskriminierung am Arbeitsplatz und, warum nicht, auch in der Gesellschaft“, heißt es in der Aussendung.
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