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Abgewiesene Beschwerde

Rittner Bahn (Foto: lpa)

Das Landesgericht hat den Antrag der SAD Nahverkehr AG auf Aussetzung der Beschlagnahme der funktionalen Güter für die Rittner Bahnen und Mendelbahn zurückgewiesen.

Das Landesgericht Bozen hat mit Verfügung vom 30. April 2021 die Beschlagnahme sämtlicher für den Betrieb der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Standseilbahn Mendel notwendigen funktionalen Güter, inklusive der Züge und Immobilien, zugunsten des Landes Südtirol ermächtigt.

Die SAD Nahverkehr AG hat Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht und die sofortige Aussetzung beantragt.

Das Gericht hat die Positionen beider Seiten angehört und den SAD-Aussetzungsantrag nun abgewiesen.

Im Juli wird über die SAD-Beschwerde definitiv entschieden.

„Diese Entscheidung des Bozner Landesgerichtes bestätigt erneut die Position des Landes, dass die mit öffentlichen Geldern angekauften Güter auf jeden Fall für die öffentlichen Dienste und damit für alle Südtirolerinnen und Südtiroler zur Verfügung bleiben müssen. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Entscheidung im Juli in diesem Sinne ausfallen wird“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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