Abgewiesene Beschwerde
Das Landesgericht hat den Antrag der SAD Nahverkehr AG auf Aussetzung der Beschlagnahme der funktionalen Güter für die Rittner Bahnen und Mendelbahn zurückgewiesen.
Das Landesgericht Bozen hat mit Verfügung vom 30. April 2021 die Beschlagnahme sämtlicher für den Betrieb der Rittner Seilbahn, der Rittner Schmalspurbahn und der Standseilbahn Mendel notwendigen funktionalen Güter, inklusive der Züge und Immobilien, zugunsten des Landes Südtirol ermächtigt.
Die SAD Nahverkehr AG hat Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht und die sofortige Aussetzung beantragt.
Das Gericht hat die Positionen beider Seiten angehört und den SAD-Aussetzungsantrag nun abgewiesen.
Im Juli wird über die SAD-Beschwerde definitiv entschieden.
„Diese Entscheidung des Bozner Landesgerichtes bestätigt erneut die Position des Landes, dass die mit öffentlichen Geldern angekauften Güter auf jeden Fall für die öffentlichen Dienste und damit für alle Südtirolerinnen und Südtiroler zur Verfügung bleiben müssen. Ich bin zuversichtlich, dass auch die Entscheidung im Juli in diesem Sinne ausfallen wird“, sagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider.
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Kommentare (6)
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andreas
Wer ist eigentlich für diese Verträge verantwortlich, dass die Landesregierung so „gerupft“ werden kann?
robby
@andreas, es bleibt ja beim „Rupfversuch“. Gatterer und seine Mannen sind eben sehr fantasievoll bei der Vertragsauslegung. Ich möchte nicht wissen was der als Boss für einen Druck aufbaut. Ich hoffe diese peinliche Farce hat bald ein Ende
andreas
Das Problem ist halt, dass Gatterer bei manchen Dingen nun mal im Recht ist, man seinen Berater als Insider bezeichnen kann und dass das Informatiksystem z.B. für glaub ca. 42 Millionen neu ausgeschrieben wurde.
Im Herbst darf die Konzession der Bussfahrten nicht mehr verlängert werden, dann sieht man, wer der Eigentümer der Busse, welche vor 2016 angekauft wurde, ist, so wie ich es verstehe, ist es Gatterer.