„Wichtiger Schritt“
Umweltinstitut München: “Erst wenn die letzte Anzeige gegen uns zurückgezogen ist, ist der Angriff auf die Meinungsfreiheit in Südtirol beendet.”
Wie am Mittwoch bekannt wurde, verzichten Landesrat Arnold Schuler sowie zwei Obleute von Südtiroler Obstgenossenschaften auf ihre Nebenklägerschaft im Prozess wegen übler Nachrede gegen den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, Karl Bär.
Da jedoch bislang alle der 1376 Anzeigen gegen den Pestitzidkritiker weiter bestehen bleiben, geht der Strafgerichtsprozess gegen Bär am Freitag in Bozen weiter.
Die Rücknahme der Nebenklägerschaft von Landesrat Schuler kommentiert Karl Bär, Agrarreferent des Umweltinstituts München, wie folgt:
„Die Rücknahme der Nebenklägerschaft Schulers ist ein erster wichtiger Schritt. Der öffentliche Protest aus der Zivilgesellschaft gegen diesen absurden Prozess wirkt. Doch nach wie vor stehe ich vor einem Strafgericht, nur weil ich den nachweislich hohen Pestizideinsatz in Südtirol kritisiert habe. Dafür trägt Landesrat Schuler die volle politische Verantwortung. Erst wenn jede einzelne Anzeige gegen uns zurückgezogen ist, ist der Angriff auf die Meinungsfreiheit in Südtirol beendet – und erst dann hat Arnold Schuler wirklich sein Tiroler Wort gehalten.”
Der Landesrat hatte seit Herbst letzten Jahres mehrfach öffentlich einen Rückzug aller Anzeigen und ein Ende der Verfahren angekündigt.
Am Freitag, den 28. Mai, findet nun jedoch entgegen dieser Versprechen der zweite Prozesstag gegen Bär statt.
An diesem Tag werden die Beweisanträge für das Verfahren aufgenommen.
Gleichzeitig startet am Freitag der Gerichtsprozess wegen übler Nachrede gegen den Buchautor Alexander Schiebel. Als Prozessbeobachter:innen vor Ort werden Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages, des Bayerischen Landtags und des Südtiroler Landtages erwartet.
Kommentare (31)
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