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Tatwaffe Hupe

Foto: 123rf

In Bozen spielt eine kuriose Posse: Ein Handwerker wurde von der Stadtpolizei gefilzt, weil er angeblich ohne Grund auf die Hupe gedrückt hat.

von Artur Oberhofer

Martin O. ist, wie er selbst sagt, „aus allen Wolken gefallen“, als er das Kuvert öffnete und das Vorhaltungsprotokoll der Stadtpolizei studierte.

Er sah ganz unten den Betrag, den er zu bezahlen hat: 57,50 Euro.

Und er las mit großer Verwunderung, welcher Untat er von der Bozner Stadtpolizei beschuldigt wird: Er habe ohne Grund auf die Hupe gedrückt.

Die Fakten: Der Leiferer Handwerker Martin O. hat vor wenigen Tagen ein Übertretungsprotokoll der Stadtpolizei Bozen zugestellt bekommen. Darin wurde der Mann belehrt, dass er gegen den Artikel 156/1-5 der Straßenverkehrsordnung verstoßen habe, indem er – Zitat – „ohne Grund übermäßig und ungerechtfertigt die Schallsignalanlage“ seines Lieferwagens betätigt habe.

Das macht 42 Euro Strafe!

Hinzu kommen 9,50 Euro Postspesen und 6 Euro Feststellungsspesen. Macht summa summarum 57,50 Euro. Im Falle einer Bezahlung der Strafe innerhalb von fünf Tagen ab der Zustellung würde sich der Betrag auf 44,90 Euro verringern, heißt es in dem Protokoll.

Laut den beiden Polizeibeamten, die das Übertretungsprotokoll unterschrieben haben, soll Martin O. – Zitat – „am 15. April dieses Jahres um 12.05 Uhr am Siegesplatz Nr. 4/G in Bozen das akustische Signalgerät seines Fahrzeuges benutzt haben“, und zwar „ohne einen triftigen Grund, was mit der Verkehrssicherheit oder den Transport von Verletzten zu tun hätte“.

Übersetzt aus dem Amtsdeutsch: Martin O. habe ohne Grund auf die Hupe gedrückt.

Martin O. war an jenem Mittag tatsächlich mit einem Mitarbeiter im Lieferwagen in Bozen unterwegs.

Zur TAGESZEITUNG sagt der Handwerker aus Leifers: „Ich kann auch nicht ausschließen, dass ich an jenem Tag gehupt habe, aber wenn dies der Fall war, dann bestimmt nur, um jemanden zu grüßen.“ Und polemisch fügt er hinzu: „Mit war nicht bekannt, dass der Gruß mit einem Hupton ein Verbrechen ist, und wenn dem so ist, dann müssten die Stadtpolizisten jeden Tag hunderte Autofahrer strafen.“

Martin O. kommt die ganze Geschichte eigenartig vor: „Wie“, so fragt er sich, „konnten die Beamten wissen, dass wir ohne triftigen Grund gehupt haben, wenn sie uns gar nicht angehalten, geschweige denn dazu befragt haben?“

Außerdem gibt der Handwerker zu bedenken, dass die AutofahrerInnen bei einer derartigen Auslegung der Bestimmungen ja gar keine Chance hätten, sich zu wehren. „Wie kann sich ein Autofahrer gegen die Vorhaltung, bei der es – im Unterschied zu einer Geschwindigkeitsübertretung – keinen fotografischen oder akustischen Beweis gibt, zur Wehr setzen? Es steht am Ende Aussage gegen Aussage – und jene der Polizeibeamten zählen doppelt.“

Für den Leiferer Handwerker bleibt in jedem Fall ein fahler Beigeschmack: „Diese Methoden der Geldeintreibung durch Polizeiorgane finde ich einfach nicht fair, erst recht nicht in Corona-Zeiten, wo wir eh schon alle finanziell auf dem Zahnfleisch sind.“

 

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