Überquerter Strich

Foto: RTTR
Am Mittwoch findet die Vorverhandlung gegen den Autolenker statt, der für den Tod von Michele Trocaso verantwortlich sein soll.
von Thomas Vikoler
So schnell kann das gehen: Eine kleine Unachtsamkeit beim Autofahren, ein vermiedener Zusammenstoß – und ein Motoradfahrer, der stirbt. Dafür macht die Staatsanwaltschaft Bozen nun einen Südtiroler, Lenker eines VW Passat, verantwortlich. Sie hat gegen ihn Anklage wegen Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“) erhoben, am Mittwoch findet am Landesgericht die dazugehörige Vorverhandlung statt.
Die Angehörigen des verstorbenen Motorradfahrers – der 17-jährige Bozner Michele Torcaso – haben sich als Zivilpartei in das Verfahren eingelassen.

Michele Torcaso (†)
Der Unfall ereignete sich am 12. Dezember vergangenen Jahres auf der Eisackuferstraße im Bereich des Einkaufszentrums Twenty. Die Dynamik des Unfalls ist teilweise auf dem Video einer Überwachungskamera festgehalten: Demnach hat der Fahrer des VW Passat unvermittelt die Fahrspur gewechselt und den Motorradfahrer dadurch buchstäblich abgedrängt. Torcaso geriet mit seiner 125er-KTM-Maschine auf die Zufahrtsrampe zum Lieferanteneingang des Twenty und prallte dort gegen einen Betonpfeiler. Er erlitt dabei schwere Verletzungen und starb an der Unfallstelle.
Laut Rekonstruktion der Staatsanwaltschaft stießen der VW Passat und das Motorrad Torcasos nicht zusammen. Aber um einen Zusammenstoß zu vermeiden, verlor der Motorradfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug.
Dem Autofahrer wird konkret vorgeworfen, bei seinem Manöver einen durchgehenden Mittelstrich überquert und somit gegen Artikel 40 der Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben. Weiters sieht die Staatsanwaltschaft eine Verletzung von Artikel 154 der Straßenverkehrsordnung, der Autofahrer verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer nicht durch unvorsichtige Manöver in Gefahr zu bringen.
Bei der Verhandlung am Mittwoch könnte es zu einer Vertagung kommen. Und zwar deshalb, weil der Beschuldigte einen gerichtlichen Vergleich anstrebt, seine Versicherung bisher aber keinen Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld bezahlt hat. Die Voraussetzung für mildernde Umstände.
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