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Rechnung für Pöder

Andreas Pöder (Archivbild)

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Andreas Pöder ist vom zentralen Rechnungshof in Rom zur Rückzahlung von 28.600 Euro verurteilt worden.

Jetzt muss auch Andres Pöder blechen!

Der Ex-Landtagsabgeordnete, der 2013 nicht mehr den Sprung ins Hohe Haus geschafft hat, ist vom zentralen Rechnungshof in Rom zur Rückzahlung von 28.600 Euro verurteilt worden.

Der Rechnungshof begründet seine Entscheidung damit, dass Pöder für das Jahr 2013 keine bzw. nicht ausreichende Belege für die rechtmäßige Verwendung eines Teiles der ihm zugewiesenen Fraktionsgelder vorlegen konnte.

Laut Rechnungshof habe Pöder Fraktionsgelder auf sein Privatkonto und auf jenes der Union für Südtirol transferiert.

Andreas Pöder hatte argumentiert, dass zum fraglichen Zeitpunkt keine Nachweispflicht für die Fraktionsausgaben bestanden habe.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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