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Die Masatsch-Lösung

Die Landesregierung hat den Konzessionsvertrag mit der Lebenshilfe zur Überlassung des Inklusionshotels Masatsch abgeändert. Damit ist der Beibehalt der sozialen Funktion garantiert.

Auf Antrag von Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung am Dienstag den Konzessionsvertrag für das landeseigene ehemalige Josefinumgebäude in Oberplanitzing/Kaltern, zuletzt bekannt als Inklusionshotel Masatsch, abgeändert.

Durch diese Vertragsänderung wird die Lebenshilfe weiterhin das bestehende Inklusionshotel betreiben, wobei nun geringere Kosten für die Lebenshilfe anfallen.

Die Einrichtung behält somit seine bisherige Funktion, um Menschen mit Behinderungeneine Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeit zu bieten. Für diese Lösung hatten sich im Vorfeld auch Landeshauptmann Arno Kompatscher, Soziallandesrätin Waltraud Deegsowie die Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland und die Gemeinde Kaltern eingesetzt. „Es ist für jeden Menschen wichtig, einer sinnvollen, anerkannten Arbeit nachzugehen. Dies gilt auch für besonders fragile Menschen, die durch diese entlohnte Arbeit zudem einen bestimmten Grad an Selbstständigkeit erlangen können“, betont Landesrat Bessone.

Mit der nun  genehmigten Änderung des Konzessionsvertrages wird es für die Lebenshilfe möglich sein, ein unmittelbar voll operatives Haus weiter zu führen.

In den Vorjahren hatte der Verein bereits bedeutende Umbau- und Erweiterungsarbeiten durchgeführt und dadurch die Barrierefreiheit umgesetzt. Diese Investitionen waren zum Teil aus Eigenmitteln, zum Teil über Investitionsbeiträge durch das Land finanziert worden.

Durch die heute genehmigten Änderungen werden die vermögensrechtlichen Aspekte der Liegenschaft geregelt.

„Damit erwirbt die Landesverwaltung die volle Verfügbarkeit und das volle Eigentum der von der Lebenshilfe realisierten Struktur und kommt für den Restwert der Investitionen an der Immobilie auf, die diese mit Eigenmitteln realisiert hat“, erklärt Daniel Bedin, Direktor der Landesabteilung Vermögensverwaltung.

Vom Vertrag ausgenommen ist jener Teil des Erdgeschosses im nördlichen Gebäudeteil, der derzeit von der Gemeinde Kaltern als Räumlichkeiten für den Kindergarten genutzt wird. Die Nutzung dieses Abschnittes wird über eine eigene gesonderte Vereinbarung mit der Gemeinde Kaltern geregelt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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