„Vereinsamung vorbeugen“
Die Landesregierung hat neue Formen der Begleitdienste für Senioren und Menschen mit Behinderung im landwirtschaftlichen und familiären Umfeld genehmigt.
Nachdem in der Vorwoche die Voraussetzungen und Modalitäten für die Soziale Landwirtschaft geregelt wurden, hat sich die Landesregierung am Dienstag mit den Richtlinien für die Dienste „Gemeinsam Alltag Leben“ und „Essen in der Nachbarschaft“ befasst. Soziallandesrätin Waltraud Deeg, auf deren Vorschlag der entsprechende Beschluss gefasst wurde, begrüßt die Initiativen: „Das Sozialwesen ist so vielfältig wie die Gesellschaft selbst. Die Ausweitung der Begleitangebote auf das bäuerliche Umfeld trägt einerseits der steigenden Nachfrage Rechnung. Andererseits kehren damit vor allem viele ältere Menschen in jenes Umfeld zurück, in dem sie ihre Kindheit und Jugend verlebt haben.“ Auch für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen könne sich das familiäre oder bäuerliche Umfeld positiv auf Gesundheit und Seele auswirken. „Es geht hier darum, Synergien zu nutzen und das Angebot an Begleitung und Betreuung auszubauen“, betont Deeg.
Bereits seit 2007 besteht in Südtirol die Möglichkeit, eine Tagesmutter aus dem bäuerlichen Umfeld mit der Kleinkindbetreuung zu beauftragen. Das Betreuungs- und Begleitangebot wird nun ausgedehnt. Mit dem Dienst „Gemeinsam Alltag Leben“ wird eine flexible Form der teilstationären oder stationären Betreuung und Begleitung eingeführt. Er kann von Senioren über 65 Jahren und von volljährigen Menschen mit Behinderung, psychischer Erkrankung oder Abhängigkeitserkrankungen in Anspruch genommen werden, die eine Unterstützung in der Bewältigung des Alltags benötigen. Eine Alltagsgestalterin beziehungsweise ein Alltagsgestalter bietet dabei in der eigenen Wohnung Begleitung und Verköstigung an und lässt den Nutzer des Dienstes somit auch am Familienalltag teilhaben. Dieser Dienst kann auf einem Bauernhof, aber auch außerhalb des Bereichs der sozialen Landwirtschaft angeboten werden. Wer diesen Dienst Dienst anbieten will, muss unter anderem einen 120-stündigen Lehrgang erfolgreich absolvieren, braucht eine bestimmte Wohnungsgröße mit passenden Räumlichkeiten und muss Mitglied einer Sozialgenossenschaft ohne Gewinnabsicht sein.
Als neuer Dienst, ebenso für die Zielgruppe Senioren sowie Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen oder Abhängigkeitserkrankungen, wird das „Essen in der Nachbarschaft“ etabliert. Dabei handelt es sich um eine Form des bereits bestehenden Dienstes des Essens auf Rädern. Der Dienst wird am eigenen Bauernhof bzw. Hofschank erbracht oder den Nutzerinnen und Nutzern nach Hause geliefert. Zu den Zielen des Dienstes zählt es, die Eigenständigkeit der Nutzer so lange wie möglich zu fördern. Außerdem versteht sich der Dienst als Maßnahme gegen soziale Vereinsamung, indem das gemeinsame Essen als Beziehungsarbeit verstanden wird.
Die beiden Dienste und entsprechenden Richtlinien wurden von den Abteilungen Landwirtschaft und Soziales in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Bauernbund und den Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung erarbeitet. Die Dienste werden von den Sozial- und Gesundheitsdiensten anerkannt und finanziell gefördert.
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