„Vorrang für Schwächere“
Der AGB/CGIL fragt sich, was die Landesregierung nach der Anfechtung des Haushaltsgesetzes tun wird, abgesehen von der angekündigten Klage vor dem Verfassungsgericht.
Die Gewerkschaft ist der Meinung, dass eine Neuberechnung der strittigen Summe vorgenommen werden sollte, um zumindest zu verstehen, wie viel von diesem Gesetz bestehen bleiben könnte.
Wenn ein Teil der Mittel noch zur Verfügung stünde, wird dies zweifellos einen sehr hohen Druck der Wirtschaft auf die Landesregierung zur Folge haben, wie es übrigens schon vor der Anfechtung des Gesetzes der Fall war. Für die Generalsekretärin Cristina Masera ist dabei klar: „Zuerst die Sozialausgaben, denn die schwächeren Gesellschaftsschichten müssen Vorrang haben. Niemand sollte allein gelassen werden und die Logik der finanziellen Hilfeleistung sollte von jener der Investitionen getrennt werden. Beide sollten das Ziel haben, die in der Krise verstärkte Ungleichheit zu reduzieren, gute Arbeitsplätze zu retten oder aufzubauen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken“.
Für die Gewerkschaft ist klar, dass eine Auszahlung der Hilfeleistungen nach dem Gießkannenprinzip nicht effizient ist, vor allem wenn die Ressourcen knapp sind. Auch die erwarteten Mittel im Rahmen des nationalen Konjunkturprogramm werden zweckgebunden sein und es wird sicher einen Rückgang der Steuereinnahmen geben. Auch in Zukunft wird es daher unerlässlich sein, öffentliche Investitionen an die Beschäftigung von Frauen und Jugendlichen sowie an ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu binden. „Wir hoffen, dass die Landesregierung einsieht, dass es hier nicht nur um Entscheidungen für heute geht, sondern um das kollektive Wohl von morgen“, so Masera.
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